Europawahl 2024: Alle wichtigen Informationen zur Briefwahl

Am 9. Juni ist Europawahl. Viele Wahlberechtigte werden dann wieder zur Briefwahl greifen. Die AZ erklärt, was dabei zu beachten ist.
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Am 9. Juni 2024 ist Europawahl, viele Wahlberechtigte werden wohl wieder per Briefwahl wählen. (Symbolbild)
Am 9. Juni 2024 ist Europawahl, viele Wahlberechtigte werden wohl wieder per Briefwahl wählen. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

Die Europawahl findet in Deutschland am 9. Juni 2023 statt. An diesem Tag geben etwa 10 Millionen Wahlberechtigte in Bayern ihre Stimmen für das Europaparlament ab. Wer am Wahlsonntag verhindert ist oder lieber bequem von zu Hause wählt, kann dies per Briefwahl tun. Was dabei alles zu beachten ist, hat die AZ hier zusammengefasst. 

Wie beantrage ich Briefwahl-Unterlagen?

Um bei der Europawahl per Brief wählen zu können, wird ein Wahlschein benötigt. Dieser kann bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Das geht entweder persönlich vor Ort oder schriftlich – auch Fax oder E-Mail sind möglich. Bei einigen Gemeinden können die Unterlagen auch online angefordert werden, telefonisch jedoch nicht. 

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Dabei sind folgende Angaben notwendig: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift. 

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Bis wann muss ich die Briefwahl beantragt haben?

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, jedoch spätestens bis Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr. In Deutschland ist das der 7. Juni 2024, denn am Sonntag, 9. Juni, findet die Wahl statt. In bestimmten Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Ist Briefwahl auch aus dem Ausland möglich?

Es kann auch aus dem Ausland per Brief gewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Wahlbrief ausreichend frankiert ist. Auch zu beachten ist der fristgerechte Eingang des Briefes im Wahllokal, das heißt spätestens bis 18 Uhr am Wahlsonntag. Die zuständige Stelle ist auf dem Wahlbrief angegeben. Es wird empfohlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu wird ein Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire) benötigt.

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Wann bekomme ich meine Unterlagen für die Briefwahl?

Der Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben bzw. versandt werden. Dies kann also frühestens sechs Wochen vor der Wahl erfolgen.

Was ist in den Unterlagen enthalten?

  • Wahlschein
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Amtlicher Stimmzettelumschlag
  • Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot)
  • Merkblatt für die Briefwahl

Wie funktioniert die Briefwahl?

Das Kreuz muss persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel gesetzt werden. Danach wird dieser in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt. Außerdem muss die auf dem Wahlschein gedruckte "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit Datum und Unterschrift versehen werden. Der Wahlschein wir dann zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Anschließend muss der  Wahlbriefumschlag zugeklebt und innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post gegeben werden. Der Brief kann auch direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 

Wann muss ich den Brief spätestens abschicken?

Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt die Wahl endet und die der Auszählung der Stimmen beginnt. Zu spät eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden. Es ist also ratsam, den Wahlbrief  in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzusenden. In jedem Fall trägt man selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Am besten führt man die Wahl sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durch und sendet diese im Anschluss direkt ab. 

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  • SagI am 28.04.2024 13:45 Uhr / Bewertung:

    Briefwahl sollte nur in wirklichen Ausnahmefällen möglich sein.
    "Das Kreuz muss persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel gesetzt werden." Diese Forderung kann man eher als unverbindliche Bitte verstehen.

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