EuGH und EU-Asylrecht: Solidarität und Europa

Nachrichten-Chefin Natalie Kettinger über den EuGH und das EU-Asylrecht.
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Anfang September 2015 kommen Zehntausende Migranten mit dem Zug am Münchner Hauptbahnhof an.
dpa Anfang September 2015 kommen Zehntausende Migranten mit dem Zug am Münchner Hauptbahnhof an.

Nach dem Chaos im Sommer 2015 haben Europas höchste Richter jetzt Klarheit geschaffen darüber, was damals Recht war: Dublin III galt auch im Ausnahmezustand, das ist nun gewiss. Allerdings führt diese EU-Verordnung zu einem grundsätzlichen Ungleichgewicht. Die meisten Flüchtlinge landen nun einmal nicht mit dem Flugzeug in Deutschland oder Österreich. Sie kommen an den Außengrenzen der Union an, derzeit vor allem in Italien, vorher in Griechenland.

Das nächste Urteil lässt hoffen

Diese Länder mit der Versorgung der Menschen allein zu lassen, entspricht jedoch nicht dem europäischen Solidaritäts-Modell, auch das wurde gestern am EuGH thematisiert. Geht es nach Generalanwalt Yves Bot, wird das Gericht im September bestimmen, dass alle Mitgliedsstaaten Flüchtlinge aufnehmen müssen – auch Ungarn und Slowenien, die gegen eine 2015 beschlossene Umverteilung geklagt hatten. Es wäre ein Urteil ganz im Sinne des europäischen Gedankens.

Lesen Sie auch: Flüchtlingsjahr 2015 - Gericht in Luxemburg: EU-Recht im Ausnahmezustand

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