Entschädigung für Schwule: Spät und zu wenig

Vize-Lokalchefin Sophie Anfang über das Rehabilitierungs-Gesetz.
Justizminister Heiko Maas hat Recht, wenn er den Paragrafen 175 als eine "Schandtat des Rechtsstaates" bezeichnet. Daher ist es eine gute Nachricht, dass das Kabinett nun die Rehabilitierung verurteilter Homosexueller auf den Weg gebracht hat – wenn auch beschämend spät. Immerhin ist der Paragraf seit 1994 abgeschafft.
Beschämend auch die Entschädigungsregelung: 3.000 Euro pro Urteil und 1.500 Euro für jedes Jahr im Gefängnis ist zu wenig. Viele Betroffene haben nach einem Verfahren gravierende Nachteile erleiden müssen. Sie verloren ihren sozialen Status, ihre Wohnungen, berufliche Perspektiven. Und das schon, bevor es zu einem Urteil kam – allein durch die Ermittlungsverfahren. Dieser Schaden im Privaten und Beruflichen – und nicht zuletzt bei der Rente – wird nicht ausreichend berücksichtigt.