Elektroschrott-Regeln: EU droht Deutschland mit Millionenstrafe

Deutschland hinkt bei der Umsetzung neuer europäischer Elektroschrott-Regeln mehr als ein Jahr hinterher. Jetzt droht eine Millionenstrafe. Die Umweltministerin weist jede Verantwortung von sich.
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Das Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel.
dpa Das Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel.

Brüssel - Wegen der schleppenden Umsetzung europäischer Elektroschrott-Regeln droht Deutschland eine Millionenstrafe. Die EU-Kommission beantragte am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof, solange ein tägliches Zwangsgeld in Höhe 210 078 Euro zu verhängen, bis die neuen Vorschriften auch in der Bundesrepublik gelten. Diese sehen unter anderem vor, dass Verbraucher ausrangierte Elektrogeräte wie Handys, Toaster und Fernseher kostenlos in größeren Geschäften abgeben können.

Dies soll dafür sorgen, dass wertvolle Stoffe wie Gold, Silber oder Kupfer aus den Geräten wiederverwertet werden können. Zudem besteht die Hoffnung, dass der illegale Müllexport etwa nach Afrika eingedämmt werden kann.

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Umsetzung der neuen Bestimmungen erst im März auf den Weg gebracht. Es wird erwartet, dass es frühestens Ende Oktober in Kraft treten kann. Deutschland hätte die neue EU-Richtlinie eigentlich bereits bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umsetzen müssen.

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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verwies in einer Stellungnahme darauf, dass sie sofort nach Ablösung von Peter Altmaier (CDU) im Dezember 2013 mit den Arbeiten an einem neuen Gesetz begonnen habe. Angesichts der nun bevorstehenden Verabschiedung sei die Klage aus Brüssel "bedauerlich und unnötig". Man gehe davon aus, dass die angedrohten Strafzahlungen bei Inkrafttreten der Änderungen bis Ende Oktober abgewendet werden könnten.

Die EU-Kommission will erreichen, dass spätestens im nächsten Jahr eine Menge Altgeräte eingesammelt wird, die 45 Prozent der neuverkauften Geräte entspricht. Für das Jahr 2019 gilt ein Ziel von 65 Prozent der verkauften Geräte oder 85 Prozent der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

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