Ehrenbegräbnis für Wolfgang Schäuble: Was genau geplant ist
Berlin/Offenburg - Nach dem Tod des CDU-Politikers Wolfgang Schäuble hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Gedenken an den am Dienstag gestorbenen ehemaligen Bundestagspräsidenten einen Trauerstaatsakt angeordnet.
Trauerstaatsakt für Wolfang Schäuble in Planung
Ein solches Zeremoniell ist in Deutschland eher selten. Der letzte Trauerstaatsakt im Parlament fand im Januar 2018 für Bundestagspräsident a.D. Philipp Jenninger (CDU) statt.
Die Rechtsgrundlage für Staatsbegräbnisse, Staatsakte und Trauerstaatsakte geht auf eine Anordnung des damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke vom 2. Juni 1966 zurück. "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben, kann von der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsbegräbnis gewährt werden", heißt es darin.
Gästeliste mit höchsten Repräsentanten der Verfassungsorgane, Familie und Weggefährten
Und weiter: "Neben oder an die Stelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden." Trauerstaatsakte finden in Anwesenheit der höchsten Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes statt. Eingeladen werden auch die Hinterbliebenen sowie Weggefährten und Freunde des Verstorbenen.
Bundesinnenministerium organisiert, aber Bundestag führt Regie
Regelmäßig sind führende Persönlichkeiten aus Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur dabei. Eine solche Feier ist nur zulässig, wenn sie nicht gegen den letzten Willen des Verstorbenen oder den Wunsch seiner nächsten Angehörigen verstößt. Die Organisation von Staatsakten liegt üblicherweise in der Hand des Bundesinnenministeriums. Beim feierlichen Zeremoniell für Wolfgang Schäuble führt jedoch der Bundestag die Regie.
Trauerstaatsakt für Schäuble: So wie einst bei Genscher und Kohl
Der Trauerstaatsakt umfasst die von Musikstücken umrahmte Traueransprache, Gedenkreden sowie die Nationalhymne. Die Kosten trägt der Bund.
Trauerstaatsakte gab es bereits unter anderem für Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) und Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD). Neben einem Trauerstaatsakt können Persönlichkeiten auch durch ein Staatsbegräbnis, eine Kranzniederlegung, durch Trauerfeiern oder eine Trauerbeflaggung gewürdigt werden.
Eine "Staatstrauer", bei der wie in anderen Ländern Geschäfte geschlossen bleiben und Vergnügungsveranstaltungen abgesagt werden, gibt es in Deutschland übrigens nicht. Es sei "nicht zuletzt aufgrund der föderalen Struktur" nicht möglich, dass der Bund diese Form kollektiver staatlicher Trauer verordne, schreibt die Inlands-Protokollabteilung des Bundesinnenministeriums.