Edathy-Prozess: Einstellung gegen Geldauflage?

Der zweite Tag im Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy könnte auch schon der letzte sein. Bedingung der Staatsanwaltschaft für eine Einstellung des Verfahrens: Edathy soll die Vorwürfe zugeben. Lässt der sich darauf ein?
von  dpa
Der zweite Tag im Kinderporno-Prozess gegen den Ex-SPD-Abgeordneten Edathy in Verden könnte auch schon der letzte sein. Sollte Edathy zugeben, illegale Bilder und Videos besessen zu haben, dürfte er das Gericht zumindest aus juristischer Sicht als freier Mann verlassen.
Der zweite Tag im Kinderporno-Prozess gegen den Ex-SPD-Abgeordneten Edathy in Verden könnte auch schon der letzte sein. Sollte Edathy zugeben, illegale Bilder und Videos besessen zu haben, dürfte er das Gericht zumindest aus juristischer Sicht als freier Mann verlassen. © dpa

Verden - Nur eine Woche nach dem Start könnte der Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy vor dem Landgericht Verden an diesem Montag schon wieder zu Ende gehen. Voraussetzung dafür ist nach Worten von Oberstaatsanwalt Thomas Klinge jedoch, dass der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete die gegen ihn erhobenen Vorwürfe "glaubhaft" zugibt. In diesem Fall könnte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Edathy vor, im November 2013 über das Internet kinderpornografische Videos und Bilder mit nackten Jungen unter 14 Jahren heruntergeladen zu haben. Edathy hat dies bislang bestritten und lediglich eingeräumt, legale Bilder besessen zu haben. Die Ermittler waren auf den 45-Jährigen aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Die Strafprozessordnung gestattet die Einstellung eines Verfahrens gegen Geldauflage, wenn dadurch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Verfahrensbeteiligten dem zustimmen.

Sollten sich Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung nicht auf eine Einstellung einigen können, würde der Prozess wie geplant fortgesetzt. Zur Sicherheit hat die Kammer einen Sachverständigen und zwei Zeugen geladen. Das Landgericht hat zunächst Verhandlungstage bis Ende April angesetzt.

Im Falle einer Verurteilung würden Edathy laut Gesetz bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe drohen. Das Gericht wies aber bereits darauf hin, dass ein Strafmaß "eher im unteren Bereich" zu erwarten sei, weil es sich "um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen" handele.

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