Kinderporno-Prozess: Muss Edathy ins Gefängnis?

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss sich ab heute vor Gericht verantworten, weil er sich über das Internet kinderpornografische Videos und Bilder besorgt haben soll.
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Schauplatz des Edathy-Prozesses: Das Landgericht Verden
dpa Schauplatz des Edathy-Prozesses: Das Landgericht Verden

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss sich ab heute vor Gericht verantworten, weil er sich über das Internet kinderpornografische Videos und Bilder besorgt haben soll. Edathy bestreitet das.

Verden - Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss sich ab Montag (10.00 Uhr) vor Gericht verantworten, weil er sich über das Internet kinderpornografische Videos und Bilder besorgt haben soll. Edathy bestreitet das. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 45-Jährigen laut Gesetz bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Der Prozess findet am Landgericht Verden in Niedersachsen statt.

Die Ermittlungen gegen Edathy zogen auch einen Untersuchungsausschuss des Bundestags nach sich. Der Ausschuss versucht seit Juli 2014 aufzuklären, ob und von wem der SPD-Politiker über die gegen ihn laufende Polizeiarbeit auf dem Laufenden gehalten wurde. Edathy selbst hat den rheinland-pfälzischen SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann als Quelle benannt. Dieser bestreitet die Vorwürfe.

Ob die jüngsten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen Geheimnisverrats gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig Auswirkungen auf den Prozess haben, war zunächst unklar. Lüttig wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben, darunter im Verfahren gegen Edathy.

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