Edathy legt SMS-Verkehr mit SPD-Kollegen vor

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat dem Magazin "Stern" seine SMS-Kommunikation mit führenden Sozialdemokraten vorgelegt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Sebastian Edathy will beweisen, dass ihn Parteikollegen angeblich erst vor den Ermittlungen gewarnt und dann fallengelassen haben.
dpa Sebastian Edathy will beweisen, dass ihn Parteikollegen angeblich erst vor den Ermittlungen gewarnt und dann fallengelassen haben.

Berlin - Mit diesen Kurznachrichten von 2013 und Anfang 2014 will der wegen Kinderpornografie-Ermittlungen zurückgetretene Politiker beweisen, dass ihn Parteikollegen angeblich erst vor den Ermittlungen gewarnt und dann fallengelassen haben.

Zu den angeblichen SMS, die der "Stern" am Dienstag vorab veröffentlichte, gehört unter anderem Edathys Frage an den SPD-Abgeordneten Michael Hartmann: "Lieber Kollege, gibt es bei Dir was Neues?". Diese wurde demnach beantwortet mit dem Satz "Still ruht der See. Habe auch meinerseits nicht nachgehakt."

Lesen Sie hier: Oppermann: "Verzweiflungstat" Edathys

Dem heutigen SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann wirft Edathy laut "Stern" vor, er habe ihm während der Koalitionsverhandlungen erst wichtige Posten in Aussicht gestellt und sich danach heuchlerisch verhalten. Edathy hatte am Wochenende erstmals erklärt, Hartmann habe ihn damals vor den Ermittlungen gewarnt. Hartmann bestreitet dies.

Edathy und Hartmann sollen an diesem Donnerstag beide als Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Edathy-Affäre aussagen. Der Ausschuss soll aufklären, wer unerlaubt Informationen zu den Ermittlungen weitergegeben hatte.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.