Diesel-Urteil: Fachanwalt spricht über Konsequenzen und Szenarien

Im Interview erklärt Anwalt Arndt Kempgens, warum er glaubt, dass auch nach dem Urteil viele rechtliche Fragen ungeklärt sein werden.
von  Annika Schall
Mit dem Urteil dürfen die Städte alte, schädliche Autos jetzt aus der Innenstadt aussperren.
Mit dem Urteil dürfen die Städte alte, schädliche Autos jetzt aus der Innenstadt aussperren. © dpa

München - Der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Arnd Kempges, befasst sich mit der Diesel-Problematik und spricht im AZ-Interview über die drohende Klagewelle. (AZ-Kommentar zum Thema: Und jetzt endlich Klarheit, bitte!)

AZ: Herr Kempgens, was bedeutet das Leipziger Urteil für die Kommunen?
ARNDT KEMPGENS: Mit dem Urteil gibt es jetzt ein eindeutiges Mittel, mit dem die Luftreinhaltepläne umgesetzt werden können. Die Kommunen sind jetzt in der Verantwortung, dieses auch anzuwenden.

Wie müssen diese Reaktionen aussehen?
In einem ersten Schritt müssen jetzt erst einmal die Luftreinhaltepläne angepasst und um das Instrumentarium Fahrverbote erweitert werden. Dann müssen diese Verbote überall, wo es Probleme mit der Einhaltung von Grenzwerten gibt, fester Bestandteil der Strategie werden.

Viele Städte wird das nicht freuen. Können sie das Urteil noch irgendwie abwenden, zum Beispiel über die EU?
Schwierig. Grundsätzlich wäre es schon möglich, noch die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu prüfen, aber ich kann derzeit keinen Verstoß erkennen.

Gibt es für Dieselfahrer Möglichkeiten, sich gegen Fahrverbote in ihrer Stadt zu wehren?
Ja. Wenn man von einem Fahrverbot konkret beeinträchtigt ist, kann man zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen und Klage erheben. Grundsätzlich sind die Verbote nach dem jetzigen Urteil zwar in Ordnung, aber es stellt sich die Frage nach der Umsetzung. Verwaltungshandeln muss immer verhältnismäßig sein. Das heißt, es muss der geringste Eingriff gewählt werden und es ist offen, ob Fahrverbote durch Übergangs- und Ausnahmeregelungen nicht bequemer gestaltet werden können. Denkbar wäre es zum Beispiel sie auf bestimmte Fahrzeuge, Wochentage oder Tageszeiten zu beschränken. Das sind alles Fragen, die die Gerichte noch beschäftigen werden.

Abgeschlossen ist das Thema also nicht?
Nein, noch lange nicht. Ich rechne mit Klagen von Autofahrern in jeder Gemeinde, gegen jeden neuen Luftreinhalteplan und gegen jedes neue Fahrverbot.

Viele kommerzielle Fahrzeuge sind Diesel. Wie sieht es hier mit Ausnahmen aus?
Auch das ist noch offen und auch hier wird man erst noch Regelungen treffen müssen, wie die Mobilität der Betroffenen gesichert werden kann. Dabei geht es ja auch um ziemlich gewichtige Dinge, wie zum Beispiel um Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei, die größtenteils alle in Diesel-Fahrzeugen unterwegs sind.

Könnten Dieselbesitzer auch die Hersteller ihrer Fahrzeuge in die Pflicht nehmen?
Das ist eher schwierig. Entscheidend ist, was beim Kauf des Fahrzeugs zugesichert wurde. Seit dem Abgas-Skandal sind die Hersteller mit ihren Versprechen vorsichtig geworden. Werbeslogans wurden teils deutlich angepasst und für eine solche Veränderung der Rechtslage, wie sie jetzt eintritt, können die Hersteller nichts. Sollten sie aber versprochen haben, dass bestimmte Fahrzeuge nicht von Fahrverboten betroffen wären, wäre das etwas anderes. Dann gäbe es einen Sachmangel und man könnte das Auto zurückgeben.

Lesen Sie auch: Diesel-Entscheidung - So reagiert München

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.