Das sind Dobrindts Drohnen-Pläne
Berlin – Makler fotografieren mit ihnen Immobilien aus der Luft, Bauern setzen sie im Kampf gegen den Maiszünsler ein, indem sie Kapseln mit den Eiern einer Schlupfwespe abwerfen, einem natürlichen Feind des Schädlings – und irgendwann bringen sie uns auch die Post oder die Pizza vors Haus. Drohnen sind auf dem besten Weg, die neuen Helden des Alltags zu werden, und ein Renner im Weihnachtsgeschäft. Je mehr der kleinen Flugroboter jedoch über unseren Köpfen kreisen, umso größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Einsatz der flinken kleinen Flieger deshalb deutlich strenger reglementieren.
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Der Einzelhandel schätzt, dass im laufenden Jahr in der Bundesrepublik bis zu 300 000 Drohnen verkauft werden – vom harmlosen Minispielzeug Quadrocopter für 30 Euro bis zum Multicopter mit hochauflösender Kamera für 1300 Euro, der sich Hunderte von Metern in die Höhe schrauben kann und mit Hilfe eines Smartphones gesteuert wird.
An einem sonnigen Tag, sagt Klaus-Dieter Scheurle, der Chef der Deutschen Flugsicherung, stiegen auf einem großen Freigelände wie dem ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin schon jetzt bis zu 1000 Drohnen auf. Scheurle rechnet damit, dass sich die Zahl der zivilen Drohnen innerhalb der nächsten fünf Jahre verdoppeln wird.
In Japan werden Drohnen mit Drohnen gejagt
So weit wie die Regierung in Japan will Dobrindt allerdings nicht gehen: Sie hat das Fliegen von Drohnen in Ballungsräumen komplett untersagt, nachdem auf dem Dach des Regierungssitzes eine gestrandete Drohne mit winzigen radioaktiven Spuren entdeckt worden war. Wer es dennoch versucht, wird es schnell mit der japanischen Polizei zu tun bekommen: Sie hat eigene Drohnen, mit denen sie Jagd auf solche „Eindringlinge“ macht.
Um die Eigentümer bei Missbrauch oder nach einem Unfall identifizieren zu können, plant Dobrindt für Deutschland unter anderem eine Registrierungspflicht für alle Drohen, die mehr als 500 Gramm wiegen. Fälle wie der eines Hubschrauberpiloten, der beim Anflug auf den Flughafen Münster-Osnabrück nur durch ein beherztes Manöver einen Zusammenstoß mit einer Drohne in 450 Metern Höhe verhindern konnte, häufen sich auch in Deutschland.
Da die kleinen Geräte nicht vom Radar erfasst werden, sehen die Piloten sie erst sehr spät. In Warschau wäre eine Drohne im Juli um ein Haar in ein Flugzeug der Lufthansa gekracht – 700 Meter über dem Boden.
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Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hat schon unliebsame Bekanntschaft mit einem unbemannten Flugobjekt gemacht. Bei einem Wahlkampfauftritt 2013 hatte ein Mitglied der Piratenpartei eine ferngesteuerte Kamera über dem Dresdner Neumarkt kreisen lassen, ehe sie vor der Bühne mit der Kanzlerin abstürzte.
Während für den Einsatz von Flugrobotern im gewerblichen Bereich bereits klare Spielregeln gelten, die unter anderem das Fliegen ohne direkten Sichtkontakt untersagen und eine sogenannte Aufstiegserlaubnis der örtlichen Behörden verlangen, steuern private Nutzer ihre Objekte bisher noch durch einen weitgehend rechtsfreien Raum.
Kommerzielle Nutzer brauchen künftig einen Führerschein
„Durch die Drohnen für jedermann“, sagt Dobrindt, „entstehen ganz neue Gefahren.“ Nach seinem Willen dürfen sie künftig nicht mehr höher als 100 Meter fliegen, ebenfalls nur noch in Sichtweite und längst nicht mehr überall: Flüge über Industrieanlagen, Gefängnissen, militärischen Anlagen, Kraftwerken, Fernstraßen, Bahnlinien und Menschenansammlungen werden bald verboten sein – und die voyeuristischen Blicke auch, die Drohnen auf die Schauplätze von Katastrophen oder Polizeieinsätzen werfen. Selbst Wohngebiete sollen tabu sein.
Wer eine Drohne kommerziell nutzt, etwa für Luftaufnahmen, die er verkaufen will, benötigt dazu in Zukunft eine Art Führerschein. Ehe das Luftfahrt-Bundesamt diese Lizenz erteilt, muss der Bewerber „fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse“ nachweisen – welche genau, ist noch unklar.
Für gewerbliche „Piloten“ enthält die geplante Neuregelung allerdings auch einige Erleichterungen: So können die Behörden Flüge künftig auch außerhalb der Sichtweite des Steuermannes erlauben, sofern der sichere Betrieb nachgewiesen wird. Spätestens dann kommt auch die Pizza per Drohne.