Bundestag prüft Hausausweis für Ex-Terrorist Christian Klar

Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar soll nach dem Willen eines Abgeordneten der Linken einen Hausausweis für den Bundestag bekommen. Klar gestaltet für den Politiker die Homepage. Der Ältestenrat entscheidet.
dpa |
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Berlin - Der Bundestag will prüfen, ob der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar nach Verbüßung seiner Strafe künftig mit einem Hausausweis Zugang zum Parlament bekommt. Der Fall beschäftigt seit dieser Woche den Ältestenrat des Bundestags.

Der 63-Jährige ist heute als freier Mitarbeiter für den Abgeordneten Diether Dehm tätig. Nach Auskunft des Linke-Politikers bekommt er dafür einen "sehr geringen monatlichen Geldbetrag". Ein Hausausweis wurde ihm bislang wegen "Sicherheitsbedenken" verweigert.

 

Nach 26 Jahren im Gefängnis ist Klar wieder ein freier Mann

 

Klar gehörte einst zu den prominentesten Mitgliedern der Roten Armee Fraktion (RAF), die in Deutschland mehr als zwei Jahrzehnte der Inbegriff von Mord und Terror war. Wegen insgesamt neun Morden - darunter an Arbeitgeber-Präsident Hanns-Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto - wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Erst 2008, nach 26 Jahren hinter Gittern, kam er wieder auf freien Fuß.

Dehm sagte der Deutschen Presse-Agentur, Klar gestalte bereits seit mehreren Jahren als freier Unternehmer seine verschiedenen Internet-Auftritte. "Christian Klar ist heute ein Bürger wie jeder andere auch. Er hat seine Strafe verbüßt. Und er hat sich seit seiner Haftentlassung nichts zuschulden kommen lassen." Der Ex-Terrorist arbeite nicht in seinem Bundestags-Büro, sondern von zuhause aus.

 

Klar wurde der Zutritt zum Parlament verwehrt

 

Nach Dehms Darstellung hatte Klar den Hausausweis beantragt, um im vergangenen Dezember an einer Besprechung teilnehmen zu können. Nachdem ihm die Bundestagspolizei den Zugang zunächst verweigert hatte, habe er ihn persönlich an der Sicherheitskontrolle abgeholt und dann in den Bundestag gebracht. Als Abgeordneter hat man das Recht, persönliche Gäste mitzubringen.

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Bundestags-Sprecher Ernst Hebeker begründete die Entscheidung mit "Sicherheitsbedenken". "Bei uns handelt es sich um eine besondere Schutzzone mit besonders schutzbedürftigen Personen." Nach Hebekers Angaben wird nun jedoch geprüft, ob Klar nicht doch Anspruch auf einen Hausausweis hat. Die Entscheidung liege letztlich beim Präsidium des Parlaments.

Der innenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Stephan Mayer, sprach am Freitag im Parlament von einem "Skandal". Wenn Dehm einen Mann in den Bundestag hole, der sich des neunfachen Mordes schuldig gemacht habe, verhöhne er die RAF-Opfer.

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