Bundesregierung formuliert Gesetz für schärfere Kontrollen

Weil kriminelle Pflegedienstbetreiber Sozialbetrug begehen, hat die Bundesriegung ein neues Gesetz für ambulante Pflegedienste formuliert. Die wichtigste Neuerung: Alle Abrechnungen ambulanter Pflegedienste dürfen nun überprüft werden.
Berlin - Nach dem Betrugsskandal um vor allem russischstämmige Pflegedienstbetreiber hat die Bundesregierung schärfere Kontrollen für ambulante Pflegedienste als Gesetz formuliert.
Danach dürften die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Abrechnungen sämtlicher ambulanter Pflegedienstbetreiber überprüfen - und zwar unabhängig davon, ob die versorgten Patienten Geld aus der Kranken- oder der Pflegekasse beziehen, berichtet die "Welt" unter Berufung auf den neuen Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz.
Bisher konnten die Kontrolleure in der häuslichen Pflege nichts machen
Um Abrechnungsbetrug besser bekämpfen zu können, haben die Experten im Gesundheitsministerium nach Informationen des Blattes mehrere Paragrafen in den bereits länger vorliegenden Gesetzestext eingefügt. Der Regierungsentwurf soll demnach am kommenden Dienstag in einer vorgezogenen Sitzung des Kabinetts verabschiedet werden. Bisher konnten die Kontrolleure der Krankenversicherung nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte die Gesetzesverschärfung bereits vor einigen Tagen angekündigt. Zudem würden die Pflegekassen verpflichtet, schon bei der Zulassung von Pflegediensten sicherzustellen, dass sich kriminelle Dienste nicht einfach unter neuem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen könnten, hatte Gröhe den Zeitungen der Funke Mediengruppe erklärt.