Bundesrat stimmt über sichere Herkunftsländer ab
Berlin - Trotz Zustimmung des grün-schwarz regierten Baden-Württembergs fehlten zuletzt immer noch 13 Stimmen, um die nötige Mehrheit von 35 Stimmen zu erreichen. Fällt der seit Monaten umstrittene Gesetzentwurf wie erwartet durch, können Bundesregierung oder Bundestag noch den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
Mit einer Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten könnten Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern als offensichtlich unbegründet abgelehnt und die Verfahren beschleunigt behandelt werden. Sichere Herkunftsländer sind Staaten, von denen angenommen wird, dass es dort keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafungen gibt.
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Vorbehalte kommen vor allem aus Ländern mit Regierungsbeteiligungen von Grünen und Linken. Von den Ländern, in denen Grüne mit in Koalitionen sitzen, unterstützt nur das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer.
Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) rief die Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen dazu auf, für die Einstufung zu stimmen. "Ich bin eindeutig dafür. Dass es kaum Asylgründe für Flüchtlinge aus diesen Ländern gibt, zeigt die Anerkennungsquote von etwa einem Prozent", sagte Müller der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), argumentierte, im Falle Marokkos, Algeriens und Tunesiens seien es fast ausschließlich ökonomische Motive, die Migranten zur Stellung eines Asylantrages veranlassten. "Zur Wahrheit gehört in Zusammenhang mit Asylbewerbern aus den Maghreb-Staaten leider auch, dass sie in Deutschland überproportional an Straftaten beteiligt sind", sagte Harbarth der Deutschen Presse-Agentur.
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Es müsse daher alles dafür getan werden, "dass keine weiteren Migranten maghrebinischer Herkunft unter dem Deckmantel der Asylsuche nach Deutschland einreisen, und wir tun selbstverständlich auch alles dafür, dass der Aufenthalt derjenigen, die bereits in Deutschland sind, sich nicht verfestigt." Der Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, war ein abgelehnter Asylbewerber aus Tunesien.
Die Bundesregierung wollte mit einer Protokollnotiz den Bedenken der Grünen entgegenkommen. Danach sollen verfolgte Gruppen wie Homosexuelle, Journalisten oder religiöse Minderheiten im Asylverfahren grundsätzlich nach bisheriger Gesetzeslage behandelt werden.
Im März 2016 hatte der Bundesrat erstmals zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Im Mai 2016 verabschiedete dann der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen. Im Bundesrat kam es bislang nicht zu einer Abstimmung. Das Vorhaben war im Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden.