Bundesamt verteidigt Balkan-Aufnahmezentren
Nürnberg - Der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, hat die bayerischen "Aufnahmezentren" für Asylbewerber aus Balkan-Staaten verteidigt. "Es wundert einen in der Tat: Alle machen es. Nur in Bayern diskutiert man darüber", sagte Schmidt der Deutschen Presse-Agentur in Nürnberg. Dabei setze der Freistaat lediglich einen gemeinsamen Beschluss aller Ministerpräsidenten um. "Der lautete: Wir konzentrieren uns auf herkunftsstarke Länder mit geringer Schutzquote."
Asylbewerber aus Ländern mit wenig oder keinerlei Chancen auf ein Bleiberecht - also vor allem vom Balkan - sollen demnach so lange in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder bleiben, bis über ihren Antrag entschieden wurde. Im Fall einer Ablehnung sollen sie von dort schneller in ihre Heimat zurückgebracht werden.
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"Dadurch werden wir in den Entscheidungen schneller und effektiver", erklärte Schmidt. Die Antragsteller müssen dann nämlich nicht jedes Mal aus ihren Unterkünften in die Aufnahmestelle gebracht werden. Das habe nichts mit "Flüchtlingen erster und zweiter Klasse" zu tun, sagte Schmidt.
Beispielsweise Hessen will Einrichtungen in Gießen, Rotenburg an der Fulda, Büdingen und Neustadt vor allem für Asylbewerber vom Balkan nutzen. In Baden-Württemberg geschieht dies in Karlsruhe. Bayern habe die Möglichkeit genutzt, eine Kaserne in Manching bei Ingolstadt als "Aufnahme- und Rückführungszentrum" aufzubauen. Der Freistaat habe schlicht ein "Masseproblem", weil hier so viele Flüchtlinge aufgenommen werden müssten.
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"Das ist kein bayerischer Weg, sondern die Umsetzung eines Ministerpräsidentenbeschlusses und im Prinzip nichts anderes, als was wir im Februar und März mit dem Kosovo gemacht haben", sagte Schmidt. In einer konzertierten Aktion wurden damals Anträge von Menschen aus dem Kosovo schneller bearbeitet. Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern beteiligten sich daran. Unter anderem dadurch sei die Zahl der neuen Asylanträge von Kosovaren von 1500 am Tag auf 60 gesunken.
Wie läuft ein Asylverfahren ab?
Ein Asylantrag kann nur in Deutschland gestellt werden. Die Verfahrensdauer ist sehr unterschiedlich und reicht von etwa drei Monaten bis zu mehr als einem Jahr.
Nach der Einreise gibt der Flüchtling an, dass er Asyl beantragen will. Er wird dann in eine Erstaufnahme-Einrichtung gebracht. Die von einem Bundesland betriebene Einrichtung nimmt die Personalien des Flüchtlings auf und gibt sie an eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter.
Das BAMF nennt dem Flüchtling einen Termin für die erkennungsdienstliche Behandlung: Dabei werden Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht. In der Regel wird der Reisepass eingezogen und zur Akte genommen. Die Fingerabdrücke werden mit der Eurodatenbank Eurodac und der nationalen Datenbank AFIS abgeglichen. Dabei wird geprüft, ob der Flüchtling bereits in einem anderen EU-Staat mit Fingerabdruck erfasst wurde - dann greift das Dublin-Abkommen, und der Flüchtling kann in diesen EU-Staat überstellt werden.
Wird das Asylverfahren in Deutschland fortgeführt, legt der Antragsteller in einer nichtöffentlichen Anhörung die Fluchtgründe dar. Der Entscheider, ein Beamter des BAMF, hält die wesentlichen Inhalte schriftlich fest, der Antragsteller erhält eine Kopie davon.
Die Entscheidung wird in einem Bescheid schriftlich zugestellt. Bei einer Ablehnung kann der Flüchtling Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, besteht die Pflicht zu einer Ausreise zu dem darin genannten Termin. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber der Ausreiseaufforderung nicht nachkommt, kommt es zur Abschiebung.
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