Britisches Parlament stimmt für Brexit-Gesetz

Das Unterhaus und die Kammer der Lords haben das Brexit-Gesetz abgesegnet. Wenn jetzt noch die Queen zustimmt, kann Theresa May den Brexit bei der EU offiziell beantragen.
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Freut sich schon auf den Brexit: Englands Regierungschefin Theresa May.
Toby Melville/PA Wire/dpa Freut sich schon auf den Brexit: Englands Regierungschefin Theresa May.

London - Grünes Licht für den Brexit. Da das britische Parlament am Montag das Brexit-Gesetz verabschiedet hat, kann Premierministerin Theresa May jetzt den Startschuss für die Austrittsverhandlungen mit der EU geben.

Doch ganz so schnell, wie viele geglaubt hatten, geht es wohl doch nicht. Schuld daran könnte die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon sein, die kurz vor der Debatte im Parlament ein neues Unabhängigkeitsreferendum für Schottland ankündigte.

Spätestens Ende März soll es so weit sein

Hatten britische Medien noch am Wochenende prophezeit, May würde die Scheidung von der EU am Dienstag einreichen, tippen sie nun auf Ende des Monats. Spätestens am 31. März soll es soweit sein. Danach können die zweijährigen Verhandlungen mit der EU beginnen.

Das Oberhaus gab seinen Widerstand gegen den Entwurf des Brexit-Gesetzes der Regierung am Montagabend auf, obwohl die Abgeordneten im Unterhaus zuvor Änderungen der Lords ersatzlos gestrichen hatten. Damit war das gefürchtete Ping-Pong-Verfahren, bei dem ein Gesetzentwurf bis zu einer Einigung zwischen beiden Häusern hin- und hergeht, im Handumdrehen erledigt.

Die Queen muss noch unterschreiben

In dem knappen Gesetz heißt es: "Die Premierministerin darf die Absicht des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, bekannt geben." Das Gesetz wurde notwendig, weil das höchste britische Gericht zuvor dem Parlament das letzte Wort über den Startschuss für die Austrittsverhandlungen zugesprochen hatte.

Dem Gesetzentwurf der Regierung hatten die Mitglieder des Oberhauses eine Garantie für die Rechte von EU-Ausländern, die in Großbritannien leben, hinzugefügt. Außerdem forderten sie ein Vetorecht für das Parlament am Ende der Austrittsverhandlungen mit der EU. In beiden Fällen wollte sich die Regierung aber nicht festlegen lassen. Die Abgeordneten schmetterten beide Anträge im Unterhaus ab.

Nun fehlt nur noch die formale Zustimmung von Königin englische Queen, damit Premierministerin May den Scheidungsbrief von der EU einreichen kann. Sobald das Schreiben den Europäischen Rat in Brüssel erreicht hat, tickt die Uhr für die zweijährige Verhandlungsphase.

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