Blüm und sein Renten-Vorstoß: Unzeitgemäß
Ausgerechnet Blüm. Der langjährige Arbeitsminister aus dem Kabinett Kohl hat sich dafür ausgesprochen, „das Rentenrecht stärker zu differenzieren“, damit Menschen im Rentenalter weiterarbeiten und stärker als bisher davon auch profitieren können.
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Das muss man Blüm lassen: Der Mann hat Sinn für Timing. Dass er das Rentenpaket, das in dieser Woche im Bundestag debattiert wird, zum Anlass für eine Wortmeldung nimmt, ist verständlich. Schließlich will die Union auf der Zielgeraden des umstrittenen Gesetzesvorhaben noch Änderungen wie eine Stichtagsregelung für Zeiten der Arbeitslosigkeit erwirken. Außerdem will die CDU, dass nicht nur betagte Arbeitnehmer davon profitieren, wenn sie weiterarbeiten, sondern auch die Arbeitgeber. Die zahlen nämlich auch für solche Angestellten Rentenversicherungsbeiträge. Das würde die Union ihnen gerne ersparen.
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Das ist lässliche Tagespolitik. Kurios und unverständlich wird die Wortmeldung durch einen Blick in die Vergangenheit: Vor genau 30 Jahren – am 29. März 1984 – beschloss der Bundestag das Vorruhestandsgesetz. Ab 1. Mai 1984 konnten Arbeiter und Angestellte mit 58 Jahren (!) in Rente, mit 65 bis 90 Prozent ihrer letzten Bezüge. Es war Blüm, der die Neuregelung mit großem Pathos („die Kinder des Hungers und der Bombennächte“) im Bundestag begründete. Sie kostete Milliarden, vernichtete fast eine halbe Million Jobs und wirkt aus heutiger Sicht – nun ja, sagen wir mal: unzeitgemäß. So wie die aktuellen Blüm-Vorschläge.