BGH verwirft Revision von Ex-Waffenlobbyist Schreiber
Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist mit der Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gescheitert. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) habe die Revision als unbegründet verworfen, teilte das Gericht mit.
Karlsruhe - Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber 2010 wegen Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe zu acht Jahren Haft verurteilt. 2011 hob der BGH das Urteil auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung nach Augsburg zurück. In der Neuauflage verurteilte die bayerische Justiz den heute 81-Jährigen im November 2013 dann zu sechseinhalb Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung in Höhe von knapp zehn Millionen Euro. Dagegen hatten Schreiber und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Nun wird mit Spannung erwartet, wie der BGH über die Revision der Anklagebehörde beschließt. Er verhandelt darüber am 3. September in mündlicher Hauptverhandlung.
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Der Fall Schreiber beschäftigt die Justiz bereits seit über 20 Jahren. Ihm wurde angekreidet, dass er in den 80er und 90er Jahren für seine millionenschweren Provisionen als Rüstungslobbyist keine Steuern gezahlt hat. Schreibers Anwälte argumentierten, ihr Mandant habe für die Erlöse aus Panzer- und Flugzeuggeschäften in Deutschland nichts an den Fiskus abgeben müssen, weil der Lobbyist damals in Kanada gelebt habe.
Ob Schreiber überhaupt noch einmal ins Gefängnis gehen muss, ist fraglich. Seine angegriffene Gesundheit könnte dies verhindern. Im Vorfeld des zweiten Augsburger Prozesses hatte er im Gefängnis einen Herzinfarkt. Kurz darauf wurde er freigelassen und unter Hausarrest gestellt. Nach dem zweiten Schuldspruch wurde auch der Hausarrest aufgehoben. Seitdem kann Schreiber wieder in Oberbayern in seinem Haus im heimischen Kaufering leben.
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