Kein Schadenersatz wegen fehlender Kita-Plätze

In einem Streitfall um Schadenersatz für fehlende Kita-Plätze verkündet das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Mittwoch sein Urteil. Drei Familien hatten wegen des Verdienstausfalls geklagt - es geht um rund 15.000 Euro plus Zinsen.
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Schützt der einklagbare Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung auch die Erwerbstätigkeit der Eltern?
dpa Schützt der einklagbare Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung auch die Erwerbstätigkeit der Eltern?

Eltern, die für ihr Kind keinen Kita-Platz gefunden haben, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden.

Dresden - Es wies damit die Klagen von drei Müttern aus Leipzig in zweiter Instanz ab. Die Eltern hatten wegen des Mangels an Kita-Plätzen keinen Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder gefunden und konnten nicht wie geplant wieder arbeiten gehen. Sie verlangten von der Stadt Schadenersatz für den Verdienstausfall. (Az.: 1 U 319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15)

Das OLG entschied nun, dass die Stadt zwar ihre Amtspflicht zur Bereitstellung von Kita-Plätzen verletzt habe. Aber nicht die Eltern und ihr Wunsch nach Berufstätigkeit seien vom Gesetz geschützt, sondern die Kinder und ihr Anspruch auf frühkindliche Förderung. Gegen die Urteile kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

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