BGH verhandelt zwischen Kohl und Ghostwriter

Köln - Schwan hat auf den Bändern in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste der Publizist drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit.
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Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf Herausgabe der Bänder und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision gegen das OLG-Urteil ein. Ob der BGH seine Entscheidung noch an diesem Freitag bekanntgeben wird, ist nicht bekannt.