Betreuungsgeld wird weiter ausgezahlt

Nach dem Aus für das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht hat Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) klargestellt, dass die Leistung vorerst weiter ausgezahlt wird.
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Das Betreuungsgeld war für Eltern vorgesehen, die ihr ein- oder zweijähriges Kind nicht in eine Kita bringen wollen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen.
dpa Das Betreuungsgeld war für Eltern vorgesehen, die ihr ein- oder zweijähriges Kind nicht in eine Kita bringen wollen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen.

Berlin - Die Familien, die es beziehen, bekämen es weiterhin, sagte Schwesig der "Bild"-Zeitung. Und auch diejenigen, deren Anträge schon bewilligt seien, würden Zahlungen erhalten.

Unklar ist die Lage bei noch bei Anträgen, die vor dem Urteil am Dienstag eingereicht wurden, aber noch nicht bewilligt sind. Hier prüft das Ministerium dem Blatt zufolge die Rechtslage.

Lesen Sie hier: Entscheidung über Millionenbeträge im September

Schwesig wies Bedenken zurück, Eltern müssten unter Umständen Betreuungsgeld zurückzahlen. "Klar ist: Niemand muss Geld zurückbezahlen", sagte sie.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das auf Betreiben der CSU eingeführte Betreuungsgeld gekippt, weil für derartige Leistungen nicht der Bund, sondern die Länder zuständig seien. Union und SPD wollen Anfang September entscheiden, wie mit den freiwerdenden Mitteln des Bundes umgegangen werden soll.

Lesen Sie hier: Seehofer trotzt Urteil: Bayern zahlt weiter Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld war für Eltern vorgesehen, die ihr ein- oder zweijähriges Kind nicht in eine Kita bringen wollen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen.

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