Seehofer trotzt Urteil: Bayern zahlt weiter Betreuungsgeld
München, Karlsruhe - Nach dem Stopp des Betreuungsgeldes durch das Bundesverfassungsgericht will Bayern die Familienleistung in Eigenregie an Familien weiterzahlen - und fordert dafür das Geld vom Bund.
Das Betreuungsgeld werde es für bayerische Familien in jedem Fall auch in Zukunft geben, kündigte Ministerpräsident Horst Seehofer am Dienstag nach einer Klausur des bayerischen Kabinetts in St. Quirin am Tegernsee an. Das Geld dafür müsse der Bund den Ländern zur Verfügung stellen, verlangte der CSU-Vorsitzende. "Nun ist der Bund in der Pflicht, den Ländern die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen."
Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) bekam vom Kabinett den Auftrag, sehr rasch die gesetzlichen Grundlagen für eine Fortzahlung des Betreuungsgeldes in Bayern zu schaffen. Seehofer stellte einen entsprechenden Beschluss für September in Aussicht. Allerdings konnte er noch nicht zusagen, dass das Betreuungsgeld nahtlos weitergezahlt werden kann. Das könne man im Moment nicht seriös sagen. "Wir werden aber das uns Mögliche tun, um den bayerischen Familien so schnell wie möglich zu helfen", sagte Seehofer. "Es wäre ein großer Schaden, wenn wir diesen Markenkern bayerischer Familienpolitik aufgeben und das Betreuungsgeld nicht weiterzahlen würden."
Seehofer nannte es bedauerlich, dass Karlsruhe das Betreuungsgeld "aus rechtstechnischen Gründen" für nichtig erklärt habe. In der Vergangenheit habe das Gericht Familien mit Kindern immer besonders unterstützt, doch nun habe es mit dieser Tradition gebrochen.
Seehofer betonte, an der "gemeinsamen politischen Willensbekundung" der Politik ändere sich dadurch nichts, genauso wenig wie am Willen zum Ausbau der Kinderbetreuung. "Deshalb erwarten wir, dass der Bund den Ländern das Geld dafür zur Verfügung stellt."
Der CSU-Chef argumentierte, es gebe kaum eine freiwillige Leistung, die von den Menschen derart angenommen werde. Man sehe an der tatsächlichen Inanspruchnahme, wie die Bevölkerung über das Betreuungsgeld denkt. "Die Entscheidung der jungen Familien war eindeutig."
Sozialministerin Müller erklärte nach dem Karlsruher Urteil: "Die Zuständigkeit wechselt, unser Anliegen bleibt: Wir werden die Wahlfreiheit der Eltern mit einem Betreuungsgeld auf Landesebene stärken. Denn wir haben ein Mandat der Familien."
Das einkommensunabhängige Betreuungsgeld von 150 Euro pro Monat wird an Eltern gezahlt, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatlich geförderte Kinderbetreuung nutzen. Zuletzt bezogen knapp 455 300 Familien diese Familienleistung.