Ausgebremst: Widerstand gegen Uber in Stuttgart erfolgreich
Stuttgart - Der US-Mitfahrdienst Uber bringt Privatleute mit Auto und Reisewillige zusammen. Der deutschen Taxibranche ist das ein Dorn im Auge. In immer mehr Städten formiert sich daher Widerstand gegen den Anbieter und seinen Service UberPop. Nach diversen Rechtsstreitigkeiten sah sich Uber am Donnerstag mit einer Klage vor dem Landgericht Stuttgart konfrontiert - und gab klein bei.
Was ist Uber?
Das US-Unternehmen Uber vermittelt Fahrdienste und hat dazu inzwischen drei verschiedene Angebote. Beim umstrittenen Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine Handy-App ihre Fahrdienste an. Hinzu kommt das Angebot UberBlack, das Chauffeurdienste mit Mietwagen vermittelt. Inzwischen tritt Uber mit dem Dienst UberTaxi auch als Vermittler für offizielle Taxifahrer auf.
Was hat die Taxibranche dagegen?
Den angestammten Taxi-Betrieben ist vor allem UberPop ein Dorn im Auge. Taxi-Unternehmer und Behörden gingen in mehreren Städten gegen Uber vor, weil sie dadurch den Wettbewerb verzerrt sehen. Sie kritisieren unter anderem, Wagen und Fahrer würden nicht gemäß der Vorschriften für Personenbeförderung geprüft.
In Stuttgart war UberPop gar nicht aktiv. Warum ging die dortige Taxi-Zentrale trotzdem mit einer Unterlassungsklage dagegen vor?
Reine Vorsorge. "Wir haben in vielen Städten mitbekommen, dass Uber auf einmal plötzlich da war und losgelegt hat", sagt der Chef der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale, Murat Arslan. Das wollte man in Stuttgart vermeiden. Bei der Stuttgarter Taxi-Zentrale sind mehr als 700 Taxis registriert.
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Wie hat Uber reagiert?
Uber verpflichtete sich am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart, nicht mit seinem umstrittenen Service in der baden-württembergischen Landeshauptstadt an den Start zu gehen. In einer entsprechenden Erklärung ließ sich das Unternehmen aber ein Schlupfloch offen: Wenn das Beförderungsentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt, darf der Mitfahrdienst aktiv sein. Lukrativ wäre das allerdings nicht.
Welche Gerichtsentscheidungen gibt es noch?
Das Landgericht Frankfurt hat UberPop nach einer Klage des deutschen Taxigewerbes hierzulande bereits für wettbewerbswidrig erklärt. Zuvor gab es Entscheidungen an anderen Gerichten für einzelne Städte. Das Berliner Verwaltungsgericht hat beispielsweise auch UberBlack verboten. Das Gericht bemängelte, der Dienst verstoße gegen die Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz. Es hatte auch den Betrieb von UberPop untersagt. Nach einem Gerichtsurteil vom Dienstag muss Uber seinen Dienst auch in Portugal einstellen. Erst Ende 2014 war Uber unter anderem in den Niederlanden, Spanien und Frankreich durch gerichtliche Entscheidungen gestoppt worden.
Wie hat Uber reagiert?
Uber will nicht aufgeben und in Deutschland einen juristisch unproblematischen Service starten. Dieser Fahrdienst soll von Fahrern übernommen werden, die einen Personenbeförderungsschein haben. Uber-Deutschland-Manager Fabien Nestmann sagte der "Wirtschaftswoche" jüngst, dass das Unternehmen Freizeitchauffeuren den Erwerb des Scheins finanziere.
Also rudert das Unternehmen zurück?
Mitnichten. Das Start-up beschwerte sich jüngst sogar bei der EU-Kommission in Brüssel über die Bundesregierung, weil es wegen der Gerichtsurteile hierzulande eingeschränkt sei. Uber will erreichen, dass die Behörde ein Verfahren wegen Verletzung des europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet. Das Unternehmen bezeichnet das Verbot von UberPop als Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit. Derzeit bietet es den Service UberPop in Deutschland trotz des Frankfurter Urteils weiter an - und zwar als Mitfahrgelegenheit. Dabei werden nur die Fahrtkosten erstattet, ein Personenbeförderungsschein ist nicht notwendig.
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