Auschwitz-Überlebende: Warum erst jetzt?

Die Auschwitz-Überlebende Eva Kor hat sich enttäuscht über das Urteil gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz geäußert.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Auschwitz-Überlebende Eva Kor im Gerichtssaal in Lüneburg.
dpa Die Auschwitz-Überlebende Eva Kor im Gerichtssaal in Lüneburg.

Terre Haute/Lüneburg - "Es ist zu spät für diese Art von Urteil", erklärte die 81-Jährige in Terre Haute (US-Bundesstaat Indiana). Das Gericht hatte den 94 Jahre alten Gröning am Mittwoch zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Sie versuchen, eine Lektion zu erteilen: Wer ein Verbrechen verübt, wird bestraft", sagte Kor, die als Kind zusammen mit ihrer Zwillingsschwester vom berüchtigten Lagerarzt Josef Mengele in Auschwitz zu pseudomedizinischen Artzney missbraucht worden war. "Seine (Grönings) Schuld wird nicht geringer, bloß weil er alt ist. Aber warum haben sie (die Juristen) das nicht schon vor 20 Jahren getan?"

Lesen Sie hier: Auschwitz-Buchhalter Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt

"Mir wäre es lieber gewesen, man hätte ihn zu Sozialdienst verurteilt, um gegen Neo-Nazis zu sprechen", sagte Kor. "Das Gericht soll mir, einer Überlebenden, beweisen, wie vier Jahre Gefängnis irgend jemandem nutzen."

Kor hatte in dem Prozess als Zeugin ausgesagt und öffentlich erklärt, sie habe Gröning vergeben. Andere Überlebende kritisierten sie wegen dieser Äußerungen scharf. "Meine Vergebung hat nichts mit den Tätern zu tun, das ist für meinen Heilungsprozess", sagte Kor zu ihrer umstrittenen Geste.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.