Auschwitz-Buchhalter Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt
In einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse ist am Mittwoch vor dem Landgericht Lüneburg das Urteil verkündet worden. Der 94 Jahre alte frühere SS-Mann Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.
Lüneburg - Gröning hatte beim Prozessbeginn im April eine moralische Mitschuld übernommen. Der 94-Jährige räumte ein, das Geld von verschleppten Juden gezählt und an die SS nach Berlin weitergeleitet zu haben. An der Rampe im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau will er aber nur zwei- bis dreimal vertretungsweise Dienst getan haben, um das Gepäck der eintreffenden Menschen zu bewachen. Dort wurde entschieden, wer nach der Ankunft direkt in die Gaskammer geschickt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft für Gröning gefordert. Bis zu 22 Monate sollen aber als bereits verbüßt gelten, weil eine Verurteilung Grönings schon viel früher möglich gewesen wäre.
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Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Gröning habe den Holocaust im strafrechtlichen Sinne nicht gefördert. Wie nur wenige andere frühere SS-Männer habe er außerdem freiwillig ausgesagt, auch in anderen Prozessen gegen frühere Kameraden. So habe er wesentlich zur Aufklärung von NS-Verbrechen beigetragen.
Die Nebenkläger-Vertreter forderten kein konkretes Strafmaß, hielten aber die von der Anklage verlangten dreieinhalb Jahre für zu niedrig. In dem Prozess gab es über 70 Nebenkläger, zumeist Überlebende von Auschwitz. Viele von ihnen machten ergreifende Zeugenaussagen vor Gericht.
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