500 Millionen Euro für Flüchtlinge
Berlin - Bund und Länder haben ihren Streit um die Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen in letzter Minute beigelegt. Der Bund will Ländern und Kommunen 2015 und 2016 jeweils bis zu 500 Millionen Euro bereitstellen - als Entlastung für steigende Kosten für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Die Länder sollen die Hälfte der Summe innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen.
Im Gegenzug stimmte der Bundesrat am Freitag dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem EU-Freizügigkeitsgesetz zu. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wird die Höhe der Leistungen für die Betroffenen künftig ähnlich wie bei Hartz IV ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Leistungen 2012 als unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt.
Mit der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes sollen Betrugsfälle im Bereich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie beim Bezug von Kindergeld innerhalb der EU verhindert werden.