Zu dick? 200-Kilo-Mann wehrt sich gegen Kündigung
Düsseldorf - Nach 30 Jahren im Betrieb hatte das Unternehmen dem Mann gekündigt. Zuvor war eine Therapie an einem Adipositaszentrum ohne Erfolg, sprich Gewichtsabnahme, geblieben. Der 1,94 Meter große Arbeiter meint, er sei wegen seiner Fettleibigkeit schwerbehindert, könne die geforderten Arbeiten in dem Gartenbaubetrieb aber dennoch leisten.
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Weder gebe es passende Warnwesten noch Arbeitsschuhe oder Leitern, die für ein solches Gewicht zugelassen seien, entgegnet der Arbeitgeber. Der Mann passe auch nicht mehr in die Gräben. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf hatte keine Seite vollends Erfolg. Der Arbeitgeber kam mit der Kündigung nicht durch. Dem Kläger blieb die geforderte Entschädigung von 6000 Euro verwehrt.
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