Urteil: Zwei Jahre Jugendstrafe für "Loverboy"

Ein 21-Jähriger, der zwei junge Frauen als "Loverboy" in die Prostitution drängte, hat das Stuttgarter Landgericht als freier Mann verlassen.
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Die Liebe nur vorgegaukelt: Mit der "Loverboy"-Masche werden Frauen zur Prostitution gedrängt.
dpa Die Liebe nur vorgegaukelt: Mit der "Loverboy"-Masche werden Frauen zur Prostitution gedrängt.

Stuttgart - Er wurde zwar zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verurteilt. Aber er bekommt die Chance, nach acht Monaten Untersuchungshaft nicht mehr ins Gefängnis zurückkehren zu müssen. Er erhielt die Auflage, innerhalb von sechs Monaten einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz nachzuweisen sowie sich vom Rotlichtmilieu fernhalten. Wenn er diese Bewährung nicht meistert, muss er eine Reststrafe absitzen.

Zwei Prostituierte, die ihm halfen, die zur Tatzeit 18- und 19-jährigen jungen Frauen in die Arbeit im Bordell einzuführen und sie zu überwachen, erhielten wegen desselben Deliktes Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten.

Lesen sie hier: "Loverboy" wegen Menschenhandels vor Gericht

Unter "Loverboys" werden Männer verstanden, die junge Frauen oder Mädchen emotional an sich binden und sie dann ausnutzen. Der Beschuldigte gaukelte den Opfern Gefühle vor und dass ihre Einnahmen als Prostituierte dazu dienten, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen.

 

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