Tochter verklagt Eltern wegen Facebook-Fotos

Die Österreicher haben peinliche Kinderbilder des Mädchens ins Netz gestellt – für rund 700 Freunde sichtbar. Die heute 18-Jährige zieht nun dagegen vor Gericht.
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Kinderfotos bei Facebook und Co. hochladen? Davon raten Experten ab. Wenn, dann sollte das Gesicht nicht erkennbar sein. Prominentes Beispiel: Der Uwe-Ochsenknecht-Sohn Rocco Stark fotografiert seine Tochter Amalia gern und oft – auf den Facebook-Fotos ist ihr Gesicht aber nie ganz zu sehen.
Rocco Stark/Facebook Kinderfotos bei Facebook und Co. hochladen? Davon raten Experten ab. Wenn, dann sollte das Gesicht nicht erkennbar sein. Prominentes Beispiel: Der Uwe-Ochsenknecht-Sohn Rocco Stark fotografiert seine Tochter Amalia gern und oft – auf den Facebook-Fotos ist ihr Gesicht aber nie ganz zu sehen.

Die Österreicher haben peinliche Kinderbilder des Mädchens ins Netz gestellt – für rund 700 Freunde sichtbar. Die heute 18-Jährige zieht nun dagegen vor Gericht.

Nackt im Bettchen oder gerade auf dem Töpfchen: Tagtäglich hat ein Elternpaar aus Kärnten teils sehr private Kindheits-Fotos ihrer Teenager-Tochter bei Facebook hochgeladen. Insgesamt sind so mehr als 500 Kinderfotos im Netz gelandet.

Die mittlerweile 18-Jährige findet das allerdings gar nicht putzig, sondern peinlich. Weil ihre Eltern aber nicht damit aufhören wollen, weiß sich das Mädchen nicht mehr anders zu helfen, als gegen die eigenen Eltern vor Gericht zu ziehen.

"Sie kannten keine Scham und keine Grenze. Ob ich auf dem Töpfchen saß oder nackt in meinem Kinderbettchen lag – jeder Schritt von mir wurde fotografisch festgehalten und nachträglich öffentlich gemacht", sagt die junge Österreicherin zu dem drastischen Schritt.

"Sie haben mich nie gefragt, ob mir das Recht sei. Ich habe es satt, von meinen Eltern nicht ernst genommen zu werden."

Prozess im November: Den Eltern droht eine hohe Geldstrafe

Seit 2009 sollen ihre Eltern Hunderte Kinderfotos hochgeladen haben. 700 ihrer Facebook-Freunde hatten darauf Zugriff. Der Vater des Mädchens ist sich keiner Schuld bewusst: "Ich sehe es als mein Recht an, diese Fotos veröffentlichen zu dürfen. Schließlich ist das unser Kind, und es ist für meine Frau und mich ein schönes Familienalbum, das bei unseren Facebook-Freunden gut ankommt."

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Im November soll der Prozess beginnen, es geht um den Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Den Eltern der 18-Jährigen droht eine Strafe zwischen 3000 bis zu 10 000 Euro, berichtet das österreichische Magazin "Die ganze Woche". Den Familienfrieden wird das nicht widerherstellen: Die 18-jährige Kärntnerin ist mittlerweile von Zuhause ausgezogen.  

Das sagt ein Medienanwalt

Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke erklärt: Laut Gesetz dürfen Fotos nur dann öffentlich zur Schau gestellt werden, wenn der Abgebildete eingewilligt hat. Bis 14 Jahre müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Ab 14 Jahren allerdings ändert sich das: "Ab diesem Alter müssen die Eltern ihre Kinder vorher um Erlaubnis bitten, bevor sie einfach Bilder von Ihnen veröffentlichen", schreibt der Anwalt auf seiner Homepage.

Und weiter: "Spätestens ab dem 14. Lebensjahr können Kinder für bereits veröffentlichte Bilder einen Unterlassungsanspruch gegen die Eltern gerichtlich durchsetzen." Sein Fazit: "Das Veröffentlichen der Bilder ohne ihre Einwilligung ist eine klare Persönlichkeitsrechtsverletzung. Unter Umständen kann das Kind aufgrund dieser Verletzung zusätzlich zum Unterlassungsanspruch eine Geldentschädigung verlangen."

 

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