Stromverbrauch: So tricksen Hersteller bei Angaben
München - Umweltfreundlich und sparsam sollen die modernen Haushaltsgeräte sein – und so auch den Geldbeutel schonen. Doch nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stehen die Hersteller in der Kritik: Fast jedes fünfte getestete Produkt verbraucht mehr Energie, als auf der Verpackung angegeben ist.
Lesen Sie hier: Energie sparen im Haushalt – aber wie?
Welche Geräte sind betroffen? Von der Waschmaschine über das Babyphone bis zur elektrischen Zahnbürste: Viele Haushaltsgeräte verbrauchen offenbar mehr Strom, als die Hersteller angeben – und verursachen so nach Berechnungen von Verbraucherschützern europaweit Zusatzkosten von mehr als zehn Milliarden Euro im Jahr.
Keiner überprüft die Angaben
Warum halten sich die Hersteller nicht an die Richtlinien? Generell dürfen in der EU nur Geräte verkauft werden, die die EU-Vorschriften beim Verbrauch erfüllen. Für die Richtigkeit der Angaben sind aber die Hersteller selbst verantwortlich. Eine EU-Überprüfungsstelle gibt es nicht. In einigen EU-Ländern werden die Geräte nach vzbv-Angaben gar nicht oder nur mangelhaft untersucht. Eine neue EU-Vorschrift sieht vor, umweltgerechte Mindeststandards für die Produkte festzulegen. Kennzeichnungen zwischen der besten Note A und der schlechtesten Beurteilung G sollen den Energieverbrauch zudem transparent machen.
Hersteller halten an gängiger Praxis fest
Wie reagieren die Hersteller? Verhalten. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) verwies darauf, dass die Anbringung der richtigen Kennzeichnung im Handel im Wesentlichen überprüft werde. Die Produkttests beinhalteten jedoch nicht die aktuellsten Geräte.
Lesen Sie hier: München setzt auf Öko-Wärme aus Geothermie
Wie lauten jetzt die Forderungen? Erst kürzlich musste sich die Industrie Vorwürfe anhören, Geräte mit hohem Verschleiß zu produzieren. Daraufhin forderte das Umweltbundesamt, eine Mindesthaltbarkeit für die Produkte einzuführen. Auch im Fall falscher Herstellerangaben werden Forderungen nach einer Änderung der Zulassungsverfahren laut. Diese sollten von unabhängigen Prüfstellen durchgeführt werden.
- Themen: