Schlechte Bezahlung für Haushaltshilfen in Deutschland
München - Der Großteil der Haushaltshilfen in Deutschland arbeitet schwarz. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln sind zwischen 75 und 83 Prozent der im Haushalt beschäftigten Helfer nicht angemeldet. "Wir erleben häufig eine Art Doppelmoral", sagt IW-Experte Dominik Enste.
"Die Bürger kritisieren Politiker, zu wenig zu tun oder die Unternehmen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, aber finden es im eigenen Haushalt völlig selbstverständlich, der Haushaltshilfe keinen bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren." Um Schwarzarbeit langfristig zu bekämpfen, dürfe sie nicht mehr als „Kavaliersdelikt“ angesehen werden.
Mehr als eine Million Vollzeitstellen
"Es geht darum, ein Bewusstsein für diese Lage zu entwickeln, um es anders zu regeln." Auch die Politik akzeptiere und lebe mit der Schwarzarbeit. Denn Politiker wüssten, dass Pflege in Einklang mit Arbeitszeitgesetzen von kaum jemanden zu bezahlen seien. Bei einer erfolgreichen Bekämpfung der Schwarzarbeit, so Schätzungen, könnten zwischen 420 000 und 1,1 Millionen zusätzliche, reguläre Vollzeitstellen geschaffen werden.
Pro Arbeitsplatz gingen dem Staat laut der Untersuchung im Schnitt rund 8000 Euro Steuern und 18 000 Euro für Sozialversicherungen verloren. „Der gesamte fiskalische Schaden beträgt je nach Schätzung somit zwischen 10,92 Milliarden Euro und 28,6 Milliarden Euro“, heißt es in dem IW-Bericht.
Enste ist der Meinung: „Der Staat könnte aber mehr tun, als nur zu appellieren, und vor allem klar machen, wo die Bürger von den Steuern profitieren – vor allem vor Ort durch Investitionen zum Beispiel.“ Hohe Abgaben und eine hohe Regulierung für haushaltsnahe Dienstleistungen machten es außerdem attraktiv, Dienstleistungen selbst zu erledigen oder unter der Hand zu vergeben.
Haushaltshilfen: So meldet man richtig an
Immer mehr Haushalte setzen auf bezahlte Hilfe. Zahlreiche Haushaltshilfen arbeiten dabei auf Minijob-Basis. Als Minijob gilt eine Arbeit, wenn dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient werden. Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen.
Dafür haben auch Minijobber Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn. Eine Haushaltshilfe anzumelden ist einfach: Auf der Homepage der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) findet sich ein Formular – der Haushaltsscheck – der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllt werden muss.
Die Minijob-Zentrale übernimmt dann die Anmeldung bei den Sozialversicherungen. Im Gegenzug erteilt der private Arbeitgeber der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung für alle fälligen Abgaben. Darin enthalten sind Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, eine Pauschalsteuer und der Beitrag für eine Unfallversicherung, die die Minijob-Zentrale abschließt.
Der Arbeitgeber kann 20 Prozent seiner Kosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Bis zu 510 Euro könnten Privathaushalte so jährlich absetzen.
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