Rechtsextremistischer "Neo-Druide" Burghard B.: Terror-Verfahren eingestellt
Der selbsternannte "Neo-Druide Burgos von Buchonia", bürgerlich Burghard B., und einige seiner Mitstreiter wurden Ende Januar wegen Terrorverdachts verhaftet. Jetzt macht die Bundesanwaltschaft einen halben Rückzieher.
Karlsruhe – "Der Tatverdacht der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung gegen den Beschuldigten Karl Burghard B. ('Burgos von Buchonia') und fünf weitere Beschuldigte (§ 129a Abs. 1 StGB) sowie im Falle eines weiteren Beschuldigten der Unterstützung einer solchen Vereinigung (§ 129a Abs. 5 StGB), hat sich im Zuge der Ermittlungen nicht erhärten lassen." So teilt es die Bundesanwaltschaft am Montagmorgen mit.
Allerdings ist "Burgos" damit noch längst nicht aus dem Visier der Justiz gerückt. Er habe zwar keine Terrorzelle gründen wollen, heißt es, aber rechtsextrem und ein mutmaßlicher Straftäter sei er trotzdem: Die "rechtsextremistische Weltanschauung" der Beschuldigten habe sich im Laufe der Ermittlungen bestätigt. Jedoch sollen sich die auf Facebook und dessen russischem Pendant geäußerten Drohungen, man wolle Polizisten als Repräsentanten des Staates, Asylsuchende, Muslime und Juden erschießen, nur als heiße Luft erwiesen haben. "Vielmehr ist davon auszugehen, dass Karl Burghard B. in einer verqueren Vorstellungswelt lebte", so die Bundesanwaltschaft.
Zu diesen verqueren Vorstellungen zählt auch die Angst vor innerdeutschen Unruhen oder einem bevorstehenden Dritten Weltkrieg. Daher habe sich die Gruppe für den Ernstfall bewaffnet und wollte auf einem Gehöft im Raum Nebra/Sachsen-Anhalt einen "sicheren Rückzugsort" schaffen.
Wegen genau dieser Bewaffnung bleibt "Burgos" auch weiter in Haft. Der bereits im Januar beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes erwirkte Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz bleibt aufrechterhalten. Burghard B. befindet sich daher nach wie vor hinter Gittern. Allerdings wird sein Verfahren nun von den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften übernommen. Die Bundesanwaltschaft klinkt sich aus dem Verfahren aus - weil der "Neo-Druide" eben "nur" ein Rassist aber kein Terrorist sei.
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