Presserat: Germanwings-Co-Pilot durfte benannt werden

Nach dem Germanwings-Absturz wurde der Presserat mit so vielen Beschwerden überhäuft wie noch nie zuvor. Nun ist klar: Co-Pilot Andreas Lubitz durfte man öffentlich machen, die Opfer nicht.
von  dpa
Der Presserat hat entschieden: Sowohl Name als auch Gesicht des Germings-Co-Piloten Andreas Lubitz durften nach dem Absturz öffentlich gemacht werden.
Der Presserat hat entschieden: Sowohl Name als auch Gesicht des Germings-Co-Piloten Andreas Lubitz durften nach dem Absturz öffentlich gemacht werden. © dpa

Berlin - Der Name des Copiloten der abgestürzten Germanwings-Maschine durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats bei der Berichterstattung über die Katastrophe genannt werden.

Demnach beging Andreas Lubitz, als er am 24. März den Jet zum Absturz brachte, "eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist".

Dies spreche für ein "überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall", wie das Selbstkontrollorgan der deutschen Printmedien am Donnerstag in Berlin erläuterte.

 

Auch Fotos waren gerechtfertigt

 

Auch die sonst gebotene Zurückhaltung in Berichten über Suizide trete mit Blick auf die weiteren 149 Todesopfer in den Hintergrund, teilte der Rat mit. Eine Fülle entsprechender Beschwerden wurde abgewiesen. Auch die Veröffentlichung von Fotos des Copiloten sei in den allermeisten Fällen gerechtfertigt gewesen, so die Entscheidung.

 

Opfer dürfen nicht gezeigt oder benannt werden

 

Der Presserat rügte dagegen Berichte von mehreren Medien, die Bilder und Namen von Opfern veröffentlichten. Auch ein Artikel in einer Regionalzeitung über die Partnerin von Lubitz wurde mit einer Rüge beanstandet. Zwar sei dabei nicht der vollständige Name veröffentlicht worden. Doch enthalte der Text Einzelheiten, mit der die Frau "für einen erweiterten Personenkreis" zu erkennen sei.

Eine Missbilligung sprach der Beschwerdeausschuss gegen ein Onlinemedium aus, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Copiloten genannt worden waren. Eine weitere Missbilligung erhielt eine regionale Tageszeitung, weil sie ein Foto veröffentlicht hatte, welches das Haus der Eltern des Copiloten weiträumig zeigte.

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430 Beschwerden gingen beim Presserat ein

 

Wegen der großen Zahl der Zuschriften musste der Presserat zwei Tage beraten. Ihn hatten zur Katastrophe mit 150 Toten Beschwerden von 430 Menschen erreicht, so viele wie nie zuvor zu einem einzelnen Ereignis. Dabei ging es vor allem um die Identifizierung von Lubitz und um die Veröffentlichung von Opferfotos.

Keinen Verstoß sah der Ausschuss in der "Bild"-Kolumne "Post von Wagner: Liebe Absturzopfer", gegen die 31 Beschwerden vorlagen. Ausschlaggebend war, dass darin keine Äußerungen enthalten waren, die gegen den Pressekodex verstoßen. "Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen."

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