Porno-Streams: Hausfrauen machen Männern Hölle heiß

Bei mehreren deutschen Familien dürfte der Haussegen schon vor den Feiertagen schief hängen. Grund dafür: Die Abmahnungswelle wegen illegalem Porno-Streaming.
von  (jb/spot)
Porno-Konsum kommt den ein oder anderen teuer zu stehen
Porno-Konsum kommt den ein oder anderen teuer zu stehen © Jan Miks/ddp images

Berlin - Nachdem zuletzt bekannt geworden war, dass über 10.000 Kunden der Deutschen Telekom von der Regensburger Kanzlei U+C abgemahnt worden waren, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Pornofilme auf der Streaming-Plattform RedTube angesehen haben sollen, stellt sich nun heraus, dass diese Welle erst der Anfang war.

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Der Anwalt Thomas Urmann bestätigte im Gespräch mit seinem Berufskollegen Christian Solmecke auf der Seite "wbs-law.de" jetzt nämlich, dass noch lange nicht alle Briefe verschickt worden seien und auch andere Streaming-Plattformen überwacht würden. Auch führe seine Kanzlei derzeit mehrere hundert Telefonate mit Betroffenen. "Natürlich sind da auch Hausfrauen dabei, die jetzt ihren Männern die Hölle heiß machen", sagte er. Im Grunde würden die Gespräche jedoch sachlich und nüchtern verlaufen.

Bisher war man davon ausgegangen, dass das Streamen eines Filmes im Internet, ohne erkennbare Verletzung von Urheberrechten, keine illegale Handlung darstelle. Urmann widerspricht jedoch: "Auf Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt", erklärt er. Für U+C ist das mit dem Ziehen und Verbreiten einer Kopie gleichzusetzen. In ihrem Schreiben fordern die Anwälte die Konsumenten auf, 250 Euro an den Schweizer Rechteverwerter "The Archive" zu überweisen. Bei illegalen Downloads eigentlich ein häufiger Vorgang, beim Konsum von Streaming-Angeboten jedoch ein völlig neues Phänomen.

Unklar und höchst umstritten bleibt, wie genau die Kanzlei an die IP-Adressen der Porno-Nutzer gekommen ist. Von Urmann erfährt man dazu freilich nichts - er beruft sich auf die anwaltliche Schweigepflicht.

Unterdessen haben sich laut "meedia" bereits einige abgemahnte Nutzer juristisch zur Wehr gesetzt. Zudem hätten Verbraucherschützer wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen dazu geraten, die geforderte Summe zunächst nicht zu zahlen.

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