Papst lässt Tebartz-van Elst nicht nach Limburg zurück
Franz-Peter Tebartz-van Elst darf nicht in sein Bistum zurück. Wie unterschiedliche Medien berichten, ist ein entsprechender Beschluss des Papstes jetzt offiziell.
München - Lange hat sich Papst Franziskus mit der Prüfung des Berichts der Untersuchungskommission Zeit gelassen. Wie die "Zeit" berichtet, hat sich der Papst jetzt jedoch entschieden: Protz-Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst darf nicht zurück in sein Bistum und wieder Bischof von Limurg sein.
Wie die Zeit berichtet, seien nicht die hohen Kosten für seinen Bischofssitz entscheident für seine Entscheidung gewesen, sondern auch, dass das Vertrauen der Gläubigen vor Ort erheblich zurückgegangen ist.
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Tebartz-van Elst war im Laufe der vergangenen Monate immer mehr in die Kritik geraten, weil sein Bischofssitz in Limburg Millionen verschlungen haben soll. Er hatte zu Beginn beteuert, die Kosten würden die vier Millionen nicht übersteigen. Dann stiegen sie auf über 30 Millionen. Laut Spiegel-Informationen sollen die bisher auf 31 Millionen Euro geschätzten Baukosten aber deutlich höher liegen. Das Geld dafür soll aus mindestens einer kirchlichen Stiftung stammen.
Das Vertrauen der Gläubigen in seinem Bistum litt darunter sehr. Aber auch, weil er unter Eides statt log und gegenüber einem Spiegel-Redakteur nicht zugab, erster Klasse zu einem sozialen Pojekt nach Indien geflogen zu sein, sondern mit der Business-Class.
Der damalige vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch schaltete sich ein. Er flog nach Rom, sprach mit Papst Franziskus über die Vorfälle. Zur gleich Zeit versuchte auch Tebartz-van Elst eine Blitz-Beichte beim Papst. Der gab ihm aber keinen Termin. Die Zeichen standen schlecht für ihn.
Am 23. Oktober 2013 erklärte der Heilige Stuhl, Tebartz-van Elst könne sein Bischofsamt wegen der eingetretenen Situation derzeit nicht ausüben, und gewährte ihm eine Zeit außerhalb des Bistums, im Kloster in Niederbayern. In dieser Zeit sollte die Deutsche Bischofskonferens (DBK) die Verantwortung für die Kostensteigerung geprüft haben. Es wurde extra eine Kommission gebildet, die genauestens die Bücher prüfen sollte. Der Prüfbericht wurde vor einigen Wochen dem Vatikan übergeben.
Alle warteten gespannt, wie sich Papst Franziskus entscheiden würde. Er, der als Papst der Armen gilt und soziale Gerechtigkeit predigt, der es nicht für nötig hält, in die Papstwohnung im Vatikan zu ziehen und seit seiner Wahl zum Papst im Schwesternhaus nebenan im Gästetrakt ein kleines Zimmer bewohnt, er sollte entscheiden, wie es mit Tebartz-van Elst weiter geht. Das hat er jetzt auch gemacht: Franz-Peter Tebartz-van Elst darf nicht nach Limburg zurück.
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