NRW-Oberverwaltungsgericht stoppt "Autofahrer-Pranger"

Auf dem Internetportal fahrerbewertung.de kann man Autofahrer an den Pranger stellen und ihr Fahrverhalten bewerten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Seite jetzt als unzulässig erklärt.
dpa |
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Münster - Das umstrittene Internetportal  www.fahrerbewertung.de verstößt nach aktueller Rechtsprechung gegen den Datenschutz und ist in der aktuellen Version unzulässig.

Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Auf dem Portal kann das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern unter Angabe des Kfz-Kennzeichens mit den Ampelfarben rot, gelb und grün bewertet werden. Rot steht dabei für negativ, grün für positiv. Die Bewertungen sind für jeden Nutzer einsehbar. Darin sieht das OVG aber einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht bei der Veröffentlichung der eigenen Daten.

Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte dieses Verfahren als "Internet-Pranger" kritisiert und dem Betreiber Auflagen erteilt. Dagegen war dieser vor Gericht gezogen. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen kann der Kläger noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

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