Neueste Erkenntnisse über den Serienkiller aus Schwalbach

Immer wieder kommen über Jahrzehnte im Raum Frankfurt am Main Prostituierte ums Leben. Die Umstände sind jahrelang ungeklärt, von einem Täter keine Spur. Doch dann macht eine Frau im hessischen Schwalbach am Taunus eine furchtbare Entdeckung: Sie will im Jahr 2014 eigentlich nur die Garage ihres verstorbenen Vaters Manfred S. (67) entrümpeln – und findet dort Leichenteile einer Frau. Zerstückelt und versteckt in einer blauen Plastiktonne. Drum herum ist Gerümpel und Werkzeug gestapelt.
Es gilt als nahezu sicher, dass Manfred S. die in der Garage versteckte Prostituierte umgebracht hat. Aber es ist wohl nicht seine einzige Tat. Der vor zwei Jahren verstorbene Rentner steht laut Ermittlern auch in Zusammenhang mit mindestens fünf weiteren Tötungsdelikten.
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Das Tatmuster dieser bislang ungelösten Fälle soll Parallelen mit dem der toten Prostituierte aufweisen. Das gaben die Ermittler aus Hessen gestern auf einer Pressekonferenz bekannt. Und auch vier weitere Fälle haben ihnen zufolge zumindest einzelne Ähnlichkeiten mit dem Fall aus Schwalbach.
Manfred S. war Landschaftsgärtner und liebte Musik
Der Serientäter: Es handelt sich um den Rentner Manfred S. (67) aus Schwalbach im Taunus. Der Mann starb bereits im Jahr 2014 an einer Krebserkrankung. Er war Landschaftsgärtner und zudem passionierter Musiker – er spielte Klarinette und Saxophon.
Der 67-Jährige galt in seiner Umgebung als liebender Familienvater, war nie polizeilich aufgefallen. Doch nach seinem Tod entdeckte seine Tochter in seiner Garage in Schwalbach die zerstückelte Leiche einer Frau. Die Tote wurde als Prostituierte aus Frankfurt am Main identifiziert.
Seine Opfer: Manfred S. wird von der Polizei mit mindestens sechs Morden in Verbindung gebracht. Bei fünf davon handelt es sich um Opfer aus dem „Drogenmilieu“ des Frankfurter Bahnhofs. Die Frauen, die auf dem Straßenstrich arbeiteten, seien leichte Beute gewesen, so die Ermittler.
Den Opfern sind die Organe entnommen worden Zu den Fällen, die nun geprüft werden, gehören zwei Morde an Prostituierte in den Jahren 1991 und 1993 sowie zwei Morde an Frauen ebenfalls in Frankfurt am Main im Jahr 1971, darunter eine türkische Gastarbeiterin.
Der Fall Tristan: Außerdem passt nach Angaben der Ermittler auch der Fall des 1998 in Frankfurt-Höchst getöteten 13-jährigen Tristan Brübach ins Bild, obwohl es sich beim Opfer um einen Buben handelt. Auch bei Tristan habe der Täter sadistische sexuelle Fantasien ausgelebt.
Die Parallelen: Laut den Ermittlern ging es Manfred S. um das Ausleben sexuell-sadistischer Fantasien. Typisch für die Taten ist, dass den Opfern Organe entnommen und diese oder auch andere Körperteile vom Täter mitgenommen wurden.
Es soll sich dabei immer um andere Körperteile gehandelt haben. Mal sei es ein rechtes Bein, mal ein linker Arm gewesen. „Wenn Sie das zusammenrechnen, könnten Sie sich tatsächlich dadurch einen neuen Körper herstellen“, so ein Ermittler bei der gestrigen Pressekonferenz.
In mindestens einem Fall soll es einen Mittäter geben
Auf dem Computer des 67-jährigen Schwalbachers fanden Ermittler zudem mehr als 32 000 gewaltverherrlichende und kannibalistische Fotos. Diese Gewaltpornografien sollen nahezu eins zu eins den Verletzungen der Opfer gleichen. Daher wird davon ausgegangen, dass die Aufnahmen als Vorlage für die Taten genutzt wurden.
Wie viele Fälle gibt es noch? Die Ermittler nennen auch zwei Vermisstenfälle, die womöglich ebenfalls in Verbindung mit dem Täter gebracht werden können – die Frauen verschwanden 1998 und 1999.
Außerdem seien im Stadtgebiet Frankfurt am Main Köpfe zweier Frauen gefunden worden – inwieweit der Verdächtige für den Tod der beiden Frauen verantwortlich gewesen sein könnte, ist aber nicht klar.
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Gibt es Mittäter? Der mutmaßliche Serienmörder hatte möglicherweise auch einen Helfer. Speziell eine Leiche lasse „daran denken, dass hier möglicherweise zwei Täter ihre Fantasien ausgelebt haben“, so einer der Ermittler. Die Polizei erhofft sich nach dem Bekanntwerden der Mordserie weitere Hinweise.
Zum Täter Manfred S. sagte die Chefin des Landeskriminalamtes, Sabine Thurau: „Gegen den Verstorbenen kann weder Anklage erhoben werden noch kann er jemals rechtskräftig als Mörder verurteilt werden. Insoweit bleibt es hier für immer bei dem bereits genannten Tatverdacht. Unschuldsvermutung gilt hier über den Tod hinaus.“