Nach dem Kino-Amoklauf droht der Mammutprozess

Der Staat will seinen Tod, seine Anwälte kämpfen um sein Leben: Ist der Kinoschütze von Aurora ein kaltblütiger Mörder oder ist er unzurechnungsfähig? Das Urteil wird wohl weit länger als ein Jahr auf sich warten lassen.
Washington (dpa) – Wie auch immer die Gerechtigkeit für sie aussehen mag, die Hinterbliebenen und Opfer des Amoklaufes in der US-Stadt Aurora werden lange darauf warten müssen. Der Prozess gegen James Holmes, der während einer „Batman“-Mitternachtspremiere in einem Kino 12 Menschen erschossen und 58 verwundet haben soll, wird erst im Februar kommenden Jahres beginnen.
Die schrecklichen Ereignisse jener Nacht im Sommer 2012 werden dann noch weiter in der Vergangenheit liegen. Die Fassungslosigkeit über die vielen sinnlosen Tode weicht zunehmend der juristischen Sachlichkeit. Auf der einen Seite kämpfen die Ankläger für die ultimative Bestrafung. Die gerechte Strafe für James Holmes sei der Tod, machte Staatsanwalt George Brauchler bei der Gerichtsanhörung am Montag in Centennial in Colorado eindeutig klar.
Der Gedanke dahinter scheint zu lauten: Wenn die Bürger ihrem Staat das Recht verliehen haben, Straftäter umzubringen, wann sollte es greifen, wenn nicht nach Taten wie dem Massenmord im Kino? Mehr als 800 Überlebende und Opferangehörige hat die Behörde vor ihrer Entscheidung befragt - ausreichende Gegenwehr scheint es nicht gegeben zu haben.
Auf der anderen Seite kämpfen Holmes' Verteidiger um sein Überleben. „Sie versuchen, unseren Klienten hinzurichten“, sagte seine Anwältin Tamara Brady in einer emotionalen Erklärung. „Wir werden tun, was immer wir können, um sein Leben zu retten.“ Eine lebenslange Gefängnisstrafe ohne Aussicht auf Bewährung – das wäre für sie ein Sieg vor Gericht. Denn in dem Verfahren ging es von Anfang an nicht um Schuld oder Unschuld. Nicht um die Auflösung eines Kriminalfalls, sondern das angemessene Maß der Bestrafung.
Im Zentrum steht die Frage, ob James Holmes schuldfähig ist. Wie konnte sich ein begabter junger Student der Neurowissenschaft in einen Menschen verwandeln, dem die Staatsanwaltschaft „umfassende Bösartigkeit“ und „extreme Gleichgültigkeit über den Wert des menschlichen Lebens“ vorwirft? Für die Verteidigung ist klar, dass eine schwere psychische Krankheit der Grund ist und damit die Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten.
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Der heute 25-Jährige war bereits vor der Tat in psychiatrischer Behandlung. Es gab nach Berichten lokaler Medien allerhand Warnsignale, die aber offenbar noch nicht eindeutig genug waren. Auf Bildern und Videoaufnahmen in den Tagen nach seiner Festnahme wirkte Holmes oft völlig abwesend. Mit aufgerissenen Augen, knallroten Haaren und emotional völlig unbeteiligt hatte er bei seiner ersten Gerichtsanhörung dagesessen.
Bereits damals fragten sich Kommentatoren, ob ein psychisch kranker Mensch exekutiert werden darf. Das Oberste Gericht der USA hatte die Frage bereits 2002 verneint. Hinrichtungen geistig Behinderter sei als „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“ verboten. Die Kriterien für die Feststellung der Behinderung bleiben aber den Bundesstaaten überlassen.
Doch selbst wenn Holmes als zurechnungsfähig eingestuft wird – die erneute öffentliche Diskussion über die Todesstrafe wird das nicht verhindern. Vor rund einer Woche hätte das Parlament in Colorado sie fast abgeschafft. Nur weil Gouverneur John Hickenlooper skeptisch war, wurde die Verabschiedung des Gesetzes vorerst auf Eis gelegt.
Überhaupt ist der Staat nicht konsequent mit der Umsetzung. Seit ihrer Wiedereinführung 1976 wurde in Colorado erst ein Sträfling exekutiert, das war 1997. Drei andere Kandidaten harren derzeit in der Todeszelle aus – James Holmes könnte der vierte werden.
Bis es dazu kommt, können nach Prozessbeginn mehrere Monate, wahrscheinlich viele Jahre vergehen. Zunächst muss die Frage seiner psychischen Gesundheit geklärt werden, was langwierige Experten-Befragungen mit Gutachten und Gegengutachten erfordert. Dann muss die Staatsanwaltschaft die Geschworenen von der Schuld des Angeklagten überzeugen.
Doch die juristische Nagelprobe folgt erst zum Schluss: In einem separaten Vorgang muss die Jury zudem über die besondere Schwere der Schuld urteilten, denn das ist die Voraussetzung dafür, die Todesstrafe verhängen zu können. Die Hinterbliebenen und Opfer wird das auf eine schwere Geduldsprobe stellen. Viele wünschten sich, dass Holmes sich einfach schuldig bekennt und umgehend seine Strafe erhält – wie auch immer sie ausfällt.
„Es ist schmerzhaft, immer wieder ins Gericht zu gehen“, sagt Marcus Weaver, der bei dem Amoklauf angeschossen worden war, der Zeitung „Denver Post“. Er wünschte sich, dass der Täter sich einfach seinem Schicksal stellt, so dass alle anderen in Ruhe weiterleben könnten: „Akzeptiere es einfach, und sei ein Mann“.