Mutter prügelt Yagmur (3) tot: "Lasse Wut an ihr aus"

Völlig wehrlos ist Yagmur den Schlägen ihrer Mutter ausgeliefert. Das Kind erleidet in seinem kurzen Leben unvorstellbare Schmerzen. Woher kam der Hass der Mutter? Das versucht das Hamburger Landgericht in seinem Urteil zu erklären.
von  dpa
Die Eltern der getöteten Yagmur (l und r) stehen am 11.06.2014 zu Beginn des Prozesses im Landgericht in Hamburg in einem Gerichtssaal neben ihren Verteidiger  Sultan Maden-Celik (2.v.l.) und Carsten Kerschies (2.v.r.). Kleines Bild: Das Grab des Kindes.
Die Eltern der getöteten Yagmur (l und r) stehen am 11.06.2014 zu Beginn des Prozesses im Landgericht in Hamburg in einem Gerichtssaal neben ihren Verteidiger Sultan Maden-Celik (2.v.l.) und Carsten Kerschies (2.v.r.). Kleines Bild: Das Grab des Kindes. © dpa

Hamburg - Der qualvolle Tod der kleinen Yagmur aus Hamburg nahm auch die Richter sichtlich mit. Die 29 Verhandlungstage seien "bedrückend und belastend" gewesen, weil die Strafkammer immer vor Augen hatte, wie sehr Yagmur gelitten hat, sagt der Vorsitzende Richter Joachim Bülter am Dienstag gleich zu Beginn der Urteilsbegründung. Als er die schweren Verletzungen der Kleinen beschreibt, stockt ihm die Stimme.

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Die 27 Jahre alte Mutter hingegen nimmt das Urteil - lebenslange Haft wegen Mordes - mit regungsloser Miene hin. Während der mehr als zweistündigen Ausführungen des Richters hält sie ihren Kopf in den rechten Arm gestützt und bewegt sich nicht. Auch der 26 Jahre alte Vater des Kindes zeigt keine Reaktion, als der Richter die Strafe von viereinhalb Jahren verkündet. Er starrt unentwegt vor sich hin, während Bülter die Leidensgeschichte von Yagmur ausführlich schildert. Das Kind wurde nur drei Jahre alt.

Bei ihrer Geburt im Oktober 2010 sei Yagmur ein fröhliches Kind mit starkem Willen gewesen. Die Mutter war ungewollt schwanger geworden, unverheiratet und ohne Wohnung. Sie stimmte zu, dass das Kind zu einer Pflegemutter kam, behielt aber ein Besuchsrecht. Doch schon wenige Monate später habe das Baby panisch reagiert, wenn die leibliche Mutter sie zu einem Übernachtungsbesuch abholte. Eine Kinderärztin stellte Verletzungen an Bauch, Brust und Oberschenkeln fest, als Yagmur neun Monate alt war.

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Immer gravierendere Verletzungen wies das Kind nach Besuchen bei der Mutter auf. Doch die erfand Ausreden, täuschte Ärzte, Kindergärtnerinnen und Jugendamtsmitarbeiter. "Die Angeklagte ist in der Lage, aus dem Stande zu lügen", bemerkt der Vorsitzende Richter. Das kleine Mädchen sei ihren Gewaltattacken hilf- und wehrlos ausgeliefert gewesen. "In den drei Wochen vor ihrem Tod litt Yagmur durchgängig unter erheblichen Schmerzen."

Nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit ihrem Mann am 17. Dezember 2013 ließ sie ihre Wut nach Überzeugung des Gerichts erneut an dem Kind aus. "Sie schlug und trat Yagmur in den Bauch, dass die Leber riss und blutete." Am Tag danach schlug sie das Kind erneut auf den Kopf und packte es am Hals. "Der Gesamtorganismus des schon geschwächten und traumatisierten Körpers des Kinders brach zusammen und es verstarb gegen 5.00 Uhr", so der Vorsitzende Richter weiter.

Das Gericht ist überzeugt, dass sich die Angeklagte des Mordes schuldig gemacht hat. "Sie hat ihre Tochter im Rechtssinne grausam getötet", stellt Bülter fest. Mildernde Umstände sieht die Strafkammer nicht. Die Mutter habe aus Hass gehandelt, ihre Steuerungsfähigkeit sei nicht vermindert gewesen.

Große Bedeutung maß das Gericht den Handy-Nachrichten der Angeklagten zu. "Und sag denen nicht, dass ich mein Kind schlage", hatte sie wenige Tage vor Yagmurs Tod an ihren Mann geschrieben. Dieser wollte eine Therapiemöglichkeit für seine aggressive Frau suchen. "Und wenn du dich so böse verhältst, lasse ich meine Wut an Yagmur aus", droht sie in einer dieser Mitteilungen, die sie nach ihrer Festnahme noch im Polizeiwagen von ihrem Handy löschte - nicht aber vom Telefon ihres Mannes.

Sie habe das Kind für alles verantwortlich gemacht, was ihr Schlechtes und Böses im Leben widerfahren sei, sagt der Richter. Und in ihrem Leben ist einiges schiefgegangen. Sie wächst bei den Großeltern auf, macht keinen Schulabschluss und keine Lehre. Nach der Geburt eines ersten unehelichen Kindes wird sie aus ihrer Familie verstoßen. Auch Yagmurs Vater wird in prekären Verhältnissen groß. Doch er liebt seine Tochter, das glaubt ihm das Gericht. Er hätte Yagmur retten können. "Sie haben diverse Rettungsmöglichkeiten verstreichen lassen", hält ihm der Richter vor.

Dass Yagmur an ihrem Vater hing, ihm ähnlich sah, verstärkte die Wut der Mutter. Sie habe nach der Geburt keine emotionale Bindung zu dem Kind aufgebaut. Für das Scheitern der Beziehung zu ihrem Mann, habe sie Yagmur verantwortlich gemacht. Ein Gutachter beschrieb sie als gefühlskalt. "Das Tatgeschehen wird abgespalten, sämtliche Schuld auf den Mann projiziert", zitiert der Richter den Sachverständigen und sagt voraus: Die Mutter werde sich wohl nie die Schuld am Tod ihrer Tochter geben.

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