Künftig nicht mehr automatisch "lebenslänglich" auf Mord?
Eine von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzte Expertengruppe hat vorgeschlagen, Mörder nicht mehr automatisch zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Die 15 Experten, die ihre Vorschläge am Montag dem Ministerium übergaben, wollen den Richtern mehr Spielraum geben als bisher.
Berlin - Die seit Jahrzehnten geübte Kritik an den Vorschriften zu den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch richtet sich dagegen, dass die Formulierungen zum Teil aus der Nazizeit stammen, ungenau sind und schlecht in das moderne Strafrecht passen.
Maas dankte den Experten für ihren Bericht und erklärte: «Es geht darum, der Rechtsprechung Gesetze an die Hand zu geben, aus denen heraus gerechte Urteile im Einzelfall möglich sind - und nicht wie bislang gerechte Urteile den Gesetzen auf Umwegen abgetrotzt werden müssen.» Es gehe nicht darum, künftig denjenigen, der einen anderen Menschen tötet, milder zu bestrafen.
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Vor allem wird bemängelt, dass der Mordparagraf die lebenslange Haft als einzige Strafe vorsieht. Ausnahmen sind nicht vorgesehen, auch wenn mindestens 15 Jahre Haft im Einzelfall als ungerecht empfunden werden. So etwa wenn ein Ehemann seine todkranke Frau aus Überforderung umbringt. «Die absolute Strafandrohung wird von Strafrichtern als sehr beengend empfunden», sagt Ruben Franzen von der Neuen Richtervereinigung dazu.
Ein Argument, das oft gegen den Lebenslang-Automatismus angeführt wird, ist der sogenannte «Haustyrannenmord». Denn in seiner aktuellen Fassung wird als Mörder eingestuft, wer «heimtückisch» einen anderen Menschen tötet. Das benachteiligt Menschen, die physisch unterlegen sind. Das sind zum Beispiel Frauen, die ihre Ehemänner nach Jahren der Erniedrigung und Gewalt im Schlaf töten oder vergiften.