Kettenraucher gewinnt Mietstreit und muss nicht ausziehen

Der rauchende Rentner Friedhelm Adolfs geht im jahrelangen "Kippen-Krieg" mit seiner Vermieterin diesmal als Sieger aus dem Gerichtssaal - und will weiterqualmen.
dpa |
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Friedhelm Adolfs sitzt rauchend in seiner Wohnung in Düsseldorf. Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv
dpa Friedhelm Adolfs sitzt rauchend in seiner Wohnung in Düsseldorf. Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv

Düsseldorf - Raucher Friedhelm Adolfs (78) hat im spektakulären Rechtsstreit um den geplanten Rauswurf aus seiner Wohnung einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage seiner Vermieterin am Mittwoch ab. Sie hatte den Mietvertrag fristlos gekündigt und versucht seit Jahren erfolglos, den starken Raucher aus der Wohnung zu werfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine weitere Wende in dem jahrelangen Rechtsstreit gilt aber als unwahrscheinlich. Das Verfahren wird als Präzedenzfall für das Verhältnis von Rauchern und Nichtrauchern gesehen, die unter einem Dach leben.

Amtsgericht und Landesgericht hatten Kündigung bereits bestätigt

Zuvor hatte Adolfs vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Niederlagen erlitten. Beide Instanzen hatten die Kündigung nach mehr als 40 Jahren Mietdauer bestätigt. Adolfs habe seine Nachbarn in dem Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt und so ihre Gesundheit gefährdet, hieß es damals in den Urteilen. Nach dem Tod seiner Frau soll er die Parterrewohnung kaum gelüftet haben. Der Qualm sei in den Hausflur gezogen, hatte der Hausverwalter berichtet.

Lesen Sie hier: Vermieter stürmt Wohnung und klaut Wertsachen, Auto und Pässe

Doch der Bundesgerichtshof hob die Urteile im Februar 2015 mit deutlicher Kritik an der Düsseldorfer Justiz auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an. Bei der fälligen Neuauflage vor dem Landgericht widersprachen sich die Zeugen dann erheblich bei der Frage, wie stark die Belästigung durch den Tabakrauch tatsächlich war. Nun urteilten die Richter zugunsten des rauchenden Mieters.

Grundsätzlich dürfen Mieter in ihren eigenen vier Wänden rauchen. Die Freiheit endet aber, wenn die körperliche Unversehrtheit der übrigen Hausbewohner beeinträchtigt wird.

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