Keine Angst vorm Gänsebraten

Die Geflügelpest-Fälle können einem den Appetit auf die Weihnachtsgans verderben. Doch besteht Grund zur Sorge? Die AZ hat bei der Verbraucherzentrale nachgefragt.
von  Verena Lehner / Lokales
Ein gschmackiger Gänsebraten: Laut Experten muss auf ihn an Weihnachten nicht verzichtet werden – zumindest nicht aus Gesundheitsgründen.
Ein gschmackiger Gänsebraten: Laut Experten muss auf ihn an Weihnachten nicht verzichtet werden – zumindest nicht aus Gesundheitsgründen. © Tobias Hase/dpa

München - Mit Niedersachsen hat die Geflügelpest (AZ berichtete) nach Mecklenburg-Vorpommern ausgerechnet die Hochburg deutscher Geflügelmastbetriebe getroffen. Enten, Gänse und Puten aus den Mastbetrieben werden deutschlandweit vertrieben. Doch müssen die Verbraucher besorgt sein und deshalb auf ihren Gänsebraten zu Weihnachten verzichten? Nein, sagt Heidrun Schubert vom Ernährungsreferat der Verbraucherzentrale Bayern.

Kontrollen funktionieren

Aus dem einfachen Grund: Die Lebensmittelkontrollen in Deutschland funktionieren gut. Händler reagieren auf aktuelle Entwicklungen und achten darauf, welche Produkte in ihren Märkten in den Regalen liegen. So kommt Geflügel aus betroffenen Betrieben erst gar nicht in den Handel. Schubert sagt auch, dass man sich nicht davon abhalten lassen soll, Geflügel aus deutschen Betrieben zu kaufen.

Hier kann man sicher sein, dass die Produkte einer genauen Prüfung unterzogen worden sind. Bei Ware aus dem Ausland wird das schon um einiges schwieriger. Das Bundeslandwirtschaftsministerium von Niedersachsen hat mitterlweile auch eine Eilverordnung verkündet. Demnach müssen Enten und Gänse ab sofort auf das Vogelgrippe-Virus getestet werden, bevor sie zum Schlachthof gefahren werden. Die Testergebnisse müssen den Schlachthöfen vorgelegt werden. Die Verordnung soll bundesweit bis zum 31. März 2015 gelten.

Übertragung eher "unwahrscheinlich“

Experten geben auch aus medizinischer Sicht Entwarnung. Laut Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts sind bislang weltweit noch keine Infektionen von Menschen mit dem Virus H5N8 bekannt. Deshalb sehe man im Moment kein Verbraucherrisiko.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schätzt die Ansteckungsgefahr ebenfalls als gering ein.  In einer Mitteilung des Instituts heißt es: „Eine Übertragung des Erregers H5N8 über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.“ Sowohl die Verbraucherzentrale Bayern als auch das BfR raten, bei der Zubereitung von Geflügel einfach die üblichen Hygienemaßnahmen (siehe Infokasten) einzuhalten. „Dann geht man auf Nummer sicher“, sagt auch Heidrun Schubert.

 

 

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