Kachelmann: Verteiger fordern Freispruch
Die Verteidigerin von Jörg Kachelmann sieht den Wettermoderator im Recht. Das mutmaßliche Opfer habe "schauspielerisches Talent" und zeige "Kaltschnäuzigkeit".
Mannheim – Die Verteidigung sieht im Kachelmann-Prozess keine Beweise gegen den Wettermoderator und fordert einenFreispruch. Aus „Rache und Hass“ habe die Ex-Freundin Jörg Kachelmann bewusst zu Unrecht belastet, sagte Verteidigerin Andrea Combé am Dienstag in ihrem Plädoyer. Die Frau habe sich von dem Gedanken leiten lassen: „Du hast mich vernichtet, dann vernichte ich dich auch.“
Die Nebenklägerin verfolgte das Plädoyer im Gerichtssaal. Immer wieder schüttelte sie bei den Ausführungen still den Kopf. Combé versuchte in ihrem Plädoyer, systematisch jeden Verdacht gegen den Schweizer Moderator zu zerstreuen. Weder die Spuren auf dem Messer, mit dem Kachelmann seine Ex-Geliebte bedroht haben soll, noch die Verletzungen der Frau sind nach ihrer Ansicht geeignet, die Schuld des 52-Jährigen zu beweisen. „Es gibt keine Spuren an dem Messer, die die Version der Nebenklägerin bestätigen“, sagte Combé vor dem Landgericht Mannheim.
Auf dem Messerrücken gibt es in der Tat keine DNA-Spuren des angeblichen Opfers. Das Argument der Staatsanwaltschaft, diese seien zufällig oder bewusst abgewischt worden, widerspreche jeder wissenschaftlichen Erkenntnis, sagte die Anwältin. DNA-Spuren ließen sich nicht einfach wegwischen. „Das Messer ist als Tatwerkzeug eindeutig auszuschließen.“
Die Verteidigung geht auch davon aus, dass sich die 38-Jährige die Hämatome an ihren Oberschenkeln selbst zugefügt haben könnte. Das Argument der Staatsanwaltschaft, es gebe eine natürliche Grenze, sich selbst Schmerzen zuzufügen, ist aus Sicht der Verteidigung nicht stichhaltig. „Wer dazu bereit ist, eine Belastung wie im vorliegenden Verfahren über sich ergehen zu lassen, ist mit Sicherheit auch dazu bereit, sich physisch erhebliche Schmerzen beizufügen“, sagte Combé.
Die Pflichtverteidigerin versuchte auch, die Persönlichkeit der ehemaligen Geliebten zu sezieren. Diese hatte eingestehen müssen, dass sie hinsichtlich der Vorgeschichte der angeblichen Tat in ihren ersten Vernehmungen gelogen hatte. Dies, sagte Combé, zeige die „Kaltschnäuzigkeit“ und das „schauspielerische Talent“ der Frau.
Die 38-Jährige hatte unter anderem später eingeräumt, dass sie bereits länger Kontakt zu einer Ex-Geliebten Kachelmanns hatte, als zunächst behauptet. „Das Verhalten der Zeugin zeigt deutlich, dass sie Lügen erfinden und aufrechterhalten kann.“ Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist die Schilderung der Frau dennoch glaubhaft, was den Tatvorwurf anbelangt.
Die Anklage hatte vergangene Woche vier Jahre und drei Monate Haft für den Wettermoderator gefordert. Der 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Die Verteidigung fordert einen Freispruch. Außerdem solle Kachelmann für die Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen entschädigt werden, beantragte Verteidiger Johann Schwenn. Das Landgericht will sein Urteil am kommenden Dienstag (31. Mai) verkünden.
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