Kachelmann: "Wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde"

In ihren Plädoyers fordern die Staatsanwälte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Jörg Kachelmann. Neue Details werden bekannt.
Michael Heinrich |
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Schuldig oder nicht schuldig – das ist für die Staatsanwaltschaft auch am 42. Verhandlungstag im Prozess gegen Jörg Kachelmann keine Frage. Weil er seine damalige Freundin Sabine W. am 9. Februar bedroht und dann vergewaltigt habe, fordert Lars-Torben Oltrogge eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den 52-jährigen Schweizer. Die Plädoyers der Anklagevertreter waren mit großer Spannung erwartet worden – hatten doch viele Zeugen ihre Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit machen müssen.


Und Oltrogge liefert gestern vor dem Mannheimer Landgericht gleich mehrere, bisher nicht bekannte und Kachelmann belastende Details. So zitiert er gleich zu Beginn des Prozesstages aus einem SMS-Verkehr zwischen dem Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer Sabine W. Demnach schrieb der Schweizer einige Stunden vor der fraglichen Nacht, das gemeinsame Essen könne man für die „Hauptaufgabe” weglassen. Damit war laut Oltrogge Sex gemeint.


Das Zitat führt zu tumultartigen Szenen vor Gericht. Verteidiger Johann Schwenn wirft der Staatsanwaltschaft vor, „die letzte Gelegenheit zu nutzen, den Angeklagten bloßzustellen, den Angeklagten maximal zu schädigen”. Schwenn beantragt, die Plädoyers deswegen unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortzusetzen. Nach längeren Diskussion nimmt Schwenn seinen Antrag zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft zusichert, auf Passagen hinzuweisen, die Persönlichkeitsrechte berühren könnten.


Eine wichtige Rolle spielt zu Beginn der Plädoyers auch die im Vorfeld nicht nur von der Verteidigung angezweifelte Glaubwürdigkeit des 38-jährigen mutmaßlichen Opfers. Nur weil sie Lügen zur Vorgeschichte der Tat längere Zeit aufrecht erhalten habe, dürfe nicht der Stab über die Frau gebrochen werden, sagt Oltrogge. Man könne deshalb nicht behaupten, dass die Aussage von Sabine W. „nichts wert” sei und sie „in keinem Punkt die Wahrheit” sage.


Die Anwälte gingen auch auf die Erinnerungslücken der Frau zur mutmaßlichen Vergewaltigung ein. Staatsanwalt Werner Mägerle: „Das Kerngeschehen war für sie die Bedrohung mit dem Tod, nicht der Geschlechtsakt.” Es leuchte ein, dass die Aufmerksamkeit auf das Vergewaltigungsgeschehen dann eingeschränkt gewesen sei. Dass sie sich an das Streitgespräch so detailliert erinnere, lasse sich mit der These einer bewussten Falschaussage nicht in Einklang bringen.


Und dann packen die Staatsanwälte mit immer neuen Details aus. Oltrogge sagt, Kachelmann habe versucht, bestimmte „Spuren zu beseitigen”. So seien auf seinem Handy, auf dem er alle seine SMS-Kontakte konzentrierte, sämtliche von dem mutmaßlichen Opfer eingegangene SMS nicht mehr vorhanden. Ebenso fehlten alle Eingänge im Zeitraum vom 16. Januar bis 12. Februar 2010 – also drei Tage nach der mutmaßlichen Tat. Hier sei eine Löschung der entsprechenden Kontakte erfolgt.


Dagegen seien alte Kontakte früherer anderer Freundinnen noch vorhanden gewesen. Dies lasse sich nicht mit einer einvernehmlichen Trennung vereinbaren, wie sie Kachelmann bei seiner einzigen Aussage vor dem Haftrichter beschrieben habe.


In dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft werden zudem weitere Details bekannt, die Kachelmann aus Sicht der Anklage belasten. Oltrogge zitiert aus Vernehmungen des mutmaßlichen Opfers zum angeblichen Ablauf des Geschehens in der Tatnacht.


Als sie den 52-Jährigen dabei auf andere Frauen angesprochen habe, habe Kachelmann ihr nach längerem Schweigen letztlich erzählt, dass er einen Frauenhass habe und „dass er krank ist und verrückt, wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde”. Er sei auch schon beim Psychologen gewesen.


Laut den von Oltrogge verlesenen Vernehmungsprotokollen hatte die 38-jährige Ex-Freundin – als sie wusste, dass sie nicht seine einzige Frau war – Kachelmann aufgefordert, zu gehen. Nach einer Weile habe Kachelmann jedoch einen Blick bekommen, der „eiskalt, böse und starr” gewesen sei. Dann sei er in die Küche gegangen, habe ein Messer genommen, sie an den Haaren gepackt, ihr das Messer an den Hals gedrückt und gesagt: „Halt’ die Klappe oder du bist tot.” Dann habe er sie auf das Bett geworfen und vergewaltigt. Sie habe „Todesangst” bekommen und habe gebetet: „Lieber Gott, bitte lass’ mich das überleben.”


Schwere Geschütze, die die Anklage da auffährt – doch die Verteidigung (deren Plädoyers folgen in der kommenden Woche, das Urteil soll am 31. Mai verkündet werden) zeigt sich unbeeindruckt. „Ich habe da nichts gehört, was mich in irgendeiner Weise zweifeln lassen würde an meiner Haltung und an der Prognose, die die Verteidigung inzwischen stellt”, sagt Anwalt Johann Schwenn in einer Sitzungspause. Er war stets zuversichtlich gewesen, dass der Prozess mit einem Freispruch für Jörg Kachelmann endet.

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