Implantatskandal: Klage abgewiesen!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern die Klage einer Betroffenen aus Ludwigshafen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz abgewiesen. Die Prüfer hätten bei der Überwachung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt, hieß es zur Begründung. PIP hatte bis zum Auffliegen des Betrugs im Jahr 2010 Implantate mit nicht für diese Zwecke zugelassenem Industrie-Silikon gefüllt. Allein in Deutschland waren weit mehr als 5.000 Frauen davon betroffen. Sie bekamen die Empfehlung, sich die reißanfälligen und teilweise undichten Implantate zur Sicherheit entfernen zu lassen.
Der TÜV hatte die Qualitätssicherung von PIP zertifiziert, bei mehreren angekündigten Kontrollen in der Firma aber nichts gemerkt. Dort wurde vor dem Besuch von Prüfern das billige Industrie-Silikon gegen höherwertiges Gel ausgetauscht. Nach Ansicht der Klägerinnen wäre der Betrug früher ans Licht gekommen, hätte der TÜV gründlicher kontrolliert.
Es gab mehrere Krebserkrankungen
In dem Verfahren hatte eine 67 Jahre alte Rentnerin jahrelang um mindestens 40.000 Euro Schmerzensgeld gestritten. Sie hatte sich 2008 zur Sicherheit Brustgewebe entfernen lassen, weil es in ihrer Familie mehrere Krebserkrankungen gab. Deshalb trug sie die Implantate von PIP.
Ihre Klage war die erste, die den BGH erreichte. Der Fall war zuvor bereits beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewesen. Danach war schon klar, dass der TÜV Rheinland zumindest nicht ohne Anlass zu unangemeldeten Kontrollen verpflichtet war.