Höxter: Staatsanwaltschaft klagt Paar wegen Mordes an

Paderborn/Höxter - Die Opfer müssen in einer alten Badewanne im Keller vor sich hinvegitieren – nackt, je eine Hand und einen Fuß auf den Rücken gefesselt. Sie werden geschlagen, missbraucht, erniedrigt. Niemand hört ihr Stöhnen, ihre Hilferufe. Der Fernseher, der oben in der Stube auf Dauerschleife läuft, übertönt alles.
Mindestens acht Frauen werden ins „Horror-Haus“ von Höxter (Nordrhein-Westfalen) gelockt, mindestens vier erleben dort die Hölle auf Erden, mindestens zwei kommen qualvoll um.
Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat jetzt Anklage gegen die Peiniger der Geschundenen erheben: Die Strafverfolger werfen dem arbeitslosen Kioskbetreiber Wilfried W. (46) und seiner Ex-Frau Angelika (47) demnach zweifachen Mord durch Unterlassen vor. Weil sie ihre schwer verletzten Opfer einfach sterben ließen.
Als Datum für den Prozessbeginn vor dem Landgericht Paderborn ist der 26. Oktober im Gespräch.
Das Paar hatte über Kontaktanzeigen nach alleinstehenden Frauen gesucht, sie auf den Hof in Höxter gelockt und dort brutal misshandelt. „Es gab Hunderte Kontaktanzeigen“, sagte der Winfried W.s Anwalt Detlev Otto Binder „Spiegel online“. Bizarr: Die Annoncen („Fischmann, humorvoll, häuslich, sucht umzugswillige Sie für gemeinsame Zukunft“) verfasste Angelika, die Fischmann-Ex.
Wie viele einsame Herzen Wilfried W. auf diesem Wege kennenlernte, ist unklar. „Es waren sicher mehr als 20 Frauen“, sagt sein Verteidiger. „Genaue Zahlen liegen mir nicht vor, er hat da selbst den Überblick verloren.“
Eine, die antwortet und Ende 2011 auf das Gehöft nach Höxter zu Wilfried und seiner „Schwester“ zieht, ist die arbeitslose Berliner Betonwerkerin Christel P. (heute 51). Sie wird im Prozess als Zeugin aussagen und Grauenhaftes berichten: Einmal habe sie Angelika mit Pfefferspray attackiert und ihr anschließend verboten sich die Augen auszuwaschen. Wilfried W. habe sie verprügelt.
Wilfried W. war schon einmal in Haft – wegen Körperverletzung
Sie habe auf dem Fußboden schlafen und ihre Notdurft im Katzenklo verrichten müssen. Zuletzt ketten die Sadisten die Frau stundenlang mit Handschellen im Schweinestall an. Sie trägt nur einen Slip, steht barfuß im Mist. Wilfried W. schlägt ihr mit einer Schaufel ins Gesicht.
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Doch Christel P. hat Glück: Nach rund drei Monaten lassen ihre Folterknechte sie laufen. Mindestens zwei Frauen überleben das Martyrium nicht. Im Sommer 2014 stirbt die Berlinerin Annika W. wenige Tage vor ihrem 34. Geburtstag im Horror-Haus. Die junge Frau hatte Wilfried W. kurz zuvor geheiratet.
Annika W. sei im Hof gestürzt und habe sich den Kopf angeschlagen, sagt Angelika laut „Spiegel“ im Verhör aus. Die gelernte Gärtnerin verstaut die Leiche in der Tiefkühltruhe. Im Winter zersägt sie den gefrorenen Körper mit einer Eisensäge und verbrennt Stück für Stück im Wohnzimmer-Ofen. Die Asche verstreut sie gemeinsam mit Wilfried W. entlang verschiedener Straßen.
Beim Einwohnermeldeamt behauptet das Folter-Paar, Annika W. sei in die Niederlande ausgewandert – und damit die Eltern der Toten nichts merken, schickt ihnen Angelika regelmäßig SMS vom Handy ihrer Tochter.
Im April 2016 fliegt das Paar auf, als es versucht, die sterbende Susanne F. (41) aus Niedersachsen zurück in deren Wohnung zu bringen: W.s Opel bleibt liegen. Er ruft einen Rettungswagen.
Im Krankenhaus alarmieren die Ärzte die Polizei. Angelika und Wilfried W. werden festgenommen. Bis jetzt ist unklar, ob es weitere Todesopfer gibt. Die Ermittlungen laufen parallel zum Prozess weiter.
Die Täter schieben sich gegenseitig die Schuld für das Geschehene zu. Angelika sagt, Wilfried habe auch sie gequält. Sie habe sich ihm unterwerfen müssen, sei ihm hörig gewesen.
W.s Anwalt Detlev Otto Binder dreht den Spieß um: „Wilfried W. ist ein hilfloser großer Mann, der ohne seine Ex-Frau nur beschränkt lebensfähig gewesen wäre. Sie führte das Kommando, und er war zu schwach, sich gegen sie zu wehren.“
Was zu dieser Darstellung nicht so recht passt: Schon 1995 verurteilte das Amtsgericht Paderborn Wilfried W. wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie Nötigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Er hatte seine damalige Ehefrau gequält und misshandelt – gemeinsam mit einer Geliebten.