Gerichtshof billigt Sterbehilfe für Wachkoma-Patienten
Straßburg - Die Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten Lambert zu beenden, sei kein Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention, befand die Mehrheit der 17 Richter des EGMR Freitag in Straßburg.
Nun können die Ärzte mit Zustimmung der Ehefrau Lamberts und mehrerer Geschwister die Magensonde des früheren Krankenpflegers entfernen und ihn sterben lassen. Die Eltern und zwei Geschwister des 38 Jahre alten ehemaligen Krankenpflegers wollten ihn mit künstlicher Ernährung weiter am Leben halten.
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Lambert liegt nach einem Verkehrsunfall vor sieben Jahren im Wachkoma. Das Urteil des EGMR ist endgültig, eine Berufung dagegen nicht möglich.