Gericht entscheidet: Straßenstrich in ganz Dortmund verboten

Prostitution auf dem Straßenstrich bleibt in der kompletten Stadt Dortmund verboten. Eine entsprechende Entscheidung von Stadt und Bezirksregierung bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag.
von  dpa

Dortmund - Damit kassierte der 5. Senat die Entscheidung der Vorinstanz. (Az.: 5 A 1188/13) Das nordrhein-westfälische Emanzipationsministerium reagiert mit Kritik an der Stadt Dortmund auf das Urteil.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte ein - räumlich begrenztes - Verbot des Straßenstrichs in der Dortmunder Nordstadt aus Gründen des Jugendschutzes zwar gebilligt. Eine Ausweitung des Verbots auf ganz Dortmund hatte die Vorinstanz aber abgelehnt.

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Die Stadt sah dagegen sah die Gefahr, dass sich auch an anderen Standorten ein Straßenstrich ähnlich negativ entwickeln würde wie bis 2011 der Standort, an dem die Frau gestanden hatte. Diese Prognose der Stadt sei nicht zu beanstanden, urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht.

Vor Gericht in Münster trafen zwei gänzlich unterschiedliche Interessen aufeinander: Hier die Prostituierte, die in einer Stadt südlich von Dortmund wohnt und seit 2011 nicht mehr wie gewohnt ihr Geld auf dem Straßenstrich verdienen kann. Nach eigener Aussage muss sie sich jetzt mühsam ihre Freier übers Internet suchen: "Das ist viel schwerer als auf der Straße", sagte die Frau vor Gericht. Für sie komme der Straßenstrichverbot einem Berufsverbot gleich.

Auf der anderen Seite die Stadt, die im Zuge der EU-Osterweiterung mit schwierigen Verhältnissen in der Dortmunder Nordstadt kämpft. In über 100 Problemhäusern leben Familien unter schwierigen sozialen Verhältnissen. Frauen wurden per Bus und Flugzeug aus Bulgarien im Wochen-Rhythmus nach Dortmund gebracht, damit sie als Prostituierte Geld verdienen. Wurden bis 2006 noch rund 60 Prostituierte auf dem Straßenstrich an der Ravensburger Straße gezählt, waren es ein Jahr später bereits zwischen 500 und 700.

Vor Gericht gab die Stadt an, sie habe neun alternative Standorte für einen Straßenstrich im Stadtgebiet geprüft. Diese sollten der Anforderung entsprechen, dass der Jugendschutz durch einen Mindestabstand von 350 Metern gewahrt wird und Anwohner nicht zu sehr belästigt werden. Bei jeder Alternative aber habe es nachvollziehbare Gründe dagegen gegeben: Mal war die Straße zu kurz, mal war die Fläche im Privatbesitz, mal grenzte das Gelände an eine Nachbargemeinde.

Den Anwalt der Prostituierte überzeugte das alles nicht: "Mit solchen Begründungen können Sie in ganz Deutschland Straßenprostitution verbieten."

Das Gericht dagegen sah die grundsätzliche Gefahr, dass ein Straßenstrich auch an einem anderen Standort in Dortmund wieder ausufern könnte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Dortmund: Streit um den Straßenstrich

Kritik gab es vom Emanzipationsministerium in Düsseldorf: "Sperrbezirk überall, das ist keine Lösung. Unabhängig davon, ob man die rechtlichen Erwägungen des Gerichts teilt - eine dauerhafte Verbannung der Straßenprostitution kann nicht gelingen. Prostitution lässt sich nicht verbieten, auch Straßenprostitution nicht", sagte Ministeriumssprecher Christoph Meinerz der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag auf Anfrage. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, in dem auch Straßenprostitution ihren Platz habe, denn Prostitution brauche Orte. "Alles andere treibe Menschen in die Illegalität und völlige Schutzlosigkeit."

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