GDL-Streik: Was Bahnreisende jetzt wissen müssen

Die Fahrgäste müssen nochmals befürchten,nicht ans Ziel zu gelangen. Welche Optionen betroffene Reisende jetzt haben.
Christoph Jänsch |
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Leere Waggons werden ab morgen vermutlich wieder häufig zu sehen sein, wenn die GDL nochmals streikt. Doch Betroffene haben Möglichkeiten, ihr Geld zurückzufordern.
Leere Waggons werden ab morgen vermutlich wieder häufig zu sehen sein, wenn die GDL nochmals streikt. Doch Betroffene haben Möglichkeiten, ihr Geld zurückzufordern. © picture alliance/dpa

Fahrgäste der Deutschen Bahn brauchen weiter ein dickes Fell: Zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ruft die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zum Arbeitskampf auf.

Der Streik soll im Personenverkehr morgen um 2 Uhr beginnen und fünf Tage dauern. Im Güterverkehr sollen die Mitglieder schon heute Abend die Arbeit niederlegen. Reisende haben nun mehrere Möglichkeiten - auch die Ticketrückgabe.

Wie kann ich mir die Fahrkarte erstatten lassen?

Wer die Fahrt im Streikzeitraum nicht antreten möchte, kann sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen. Dies gilt auch für Verbindungen, die verfügbar wären.

Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Kulanzformular auf der DB-Webseite ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können nur dort zurückgegeben werden.

Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) konsultieren und online einen Schlichtungsantrag stellen. Deren Juristen verhelfen Verbrauchern kostenlos.

Ich möchte fahren - was muss ich tun?

Wer bereits ein Ticket gebucht hat, muss die Fahrt nicht gleich abschreiben. Zwar wird ein Großteil der Verbindungen ausfallen. Besonders nachgefragte Hauptverkehrsstrecken sowie die Anbindung an wichtige Bahnhöfe und Flughäfen sollen nach Angaben der Bahn aber zumindest in regelmäßigen Abständen bedient werden. In Metropolregionen soll ein Grundangebot an Regional- und S-Bahnen fahren. Daher sollten Reisende prüfen, ob der Zug fährt.

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Den Ersatzfahrplan finden Kunden in der DB Navigator App und online in der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn. In der Liveauskunft sind nur Züge zu finden, die in jedem Fall bis zum Ziel fahren. Außerdem können sich Kunden an die Streikhotline der Bahn (08000/99 66 33) oder an das DB-Personal am Bahnsteig wenden.

Kann ich bei Verspätungen Entschädigung fordern?

Kommt es bei der ausgewählten Verbindung zu Verzögerungen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Länge der Verzögerung. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei über 120 Minuten sind es 50 Prozent. Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastrechte-Formular online, im Zug oder in einem DB-Büro geltend machen.

Darüber hinaus funktioniert die Reklamation im Kundenkonto (www.bahn.de) oder in der DB Navigator App. Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamation lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde an.

Die Verzögerung nachweisen lassen

Um die Verzögerung nachweisen zu können, sollten sich Betroffene an DB-Beschäftigte am Bahnhof wenden und sich diese bescheinigen lassen. Auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots vom Handy-display, aus denen die Verspätung hervorgeht, genügen.

In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro.

Meine Verbindung fährt nicht: Kann ich umsteigen?

Für den Fernverkehr gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gilt, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch höherwertige Züge - also etwa ICE statt IC - können genutzt werden. Bereits gebuchte Tickets für den Streikzeitraum vom 2. bis zum 7. September können an einem anderen Tag genutzt werden. Sie sind vom 30. August bis 17. September gültig.

Für den Nahverkehr gilt: Wenn sich eine mindestens 20-minütige Verspätung abzeichnet, können Fahrgäste Züge des Fernverkehrs ohne Aufpreis nutzen. Bevor Fahrgäste in einen Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie aber ein gültiges Ticket lösen. Die Kosten dafür können sie sich später von der Bahn erstatten lassen.

Das gilt nur, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder nicht länger als eine Stunde dauert. Auch bei einer erheblich ermäßigten Fahrkarte, also beispielsweise einem Länder- oder Semesterticket, gilt diese Regelung nicht.

Die Alternativen zum Zug

Welche anderen Verkehrsmittel kommen in Frage? Züge bahnfremder Unternehmen: Wer beim Schienenverkehr bleiben möchte, kann bei Wettbewerbern der Bahn buchen. Doch auch diese Verbindungen könnten durch den Arbeitskampf der GDL gestört werden.

Fernbus: Für viele Reisende ist der Fernbus eine nahe liegende Variante. In Streikzeiten verzeichnet Marktführer Flixbus steigende Nachfragen. Daher sollten Reisende schnell sein. Auch die Preise steigen an, je näher der Reisetag rückt.

Mietwagen: Auch die Zahl der Mietwagen-Buchungen nimmt im Streikzeitraum tendenziell zu. Damit werden die Kapazitäten knapper und auch hier steigen die Preise.

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Taxi oder Uber: Je nach Entfernung zum Ziel kann ein Umstieg ins Taxi sinnvoll sein. Taxis sind in der Regel etwas teurer als Uber-Angebote.

Flugzeug: Wer kurzfristig auf das Flugzeug ausweichen will, muss gegebenenfalls mit teureren Tickets rechnen. Je näher der Tag am Reisetermin liegt und je größer die Nachfrage, desto teurer ist dann auch der Ticketpreis.

Eigenes Auto: Wer ein eigenes Auto besitzt, kann die gewünschte Reiseroute auch damit zurücklegen. Allerdings haben diese Idee sicher viele Betroffene.

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