Friedhelm Adolfs: Gibt's jetzt eine Sieges-Zigarre?

Düsseldorf - Sein Anwalt hatte ihn zum bundesweit bekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt gekürt. Nach dem Tod des Alt-Kanzlers müsste Friedhelm Adolfs demnach ganz vorn liegen, was seinen Bekanntheitsgrad angeht.
Doch den Rummel um seine Person hätte der 78-jährige Düsseldorfer nach mehr als drei Jahren Verfahrensdauer gerne beendet. Morgen könnte es soweit sein. Dann will das Düsseldorfer Landgericht das Urteil in dem spektakulären Mietstreit verkünden. „Ich glaube, wir werden das gewinnen“, sagt sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann. Damit lag er zwar schon einmal falsch, aber dieses Mal könnte er recht behalten. Nachdem der Bundesgerichtshof eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall angeordnet hat, ist das Bild keineswegs so eindeutig wie bislang von den unteren Instanzen angenommen.
Nach dem Tod seiner Frau lüftet Adolfs kaum noch
Die Zeugen, je nachdem von welcher Partei sie benannt wurden, lieferten ein völlig gegensätzliches Bild von der Geruchssituation in dem Mehrparteienhaus, in dem Adolfs seit mehr als 40 Jahren lebt und dessen Hausmeister er war.
Adolfs soll seine Nachbarn in einem Düsseldorfer Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt haben. Nach dem Tod seiner Frau habe er kaum noch gelüftet. Der Qualm zog in den Hausflur, die Aschenbecher quollen über, sagte der Hausverwalter der Vermieterin.
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Zwei Mal gewann die Dame, erst der BGH stoppte den Rauswurf des Rentners aus seiner kleinen Parterrewohnung. Das Verfahren gilt als Präzedenzfall für das Verhältnis zwischen Rauchern und Nichtrauchern, die unter einem Dach leben. Verschiebt sich die rote Linie zulasten der Raucher?
Grundsätzlich dürfen Raucher in ihren vier Wänden paffen, auch wenn sie nur Mieter sind. Sogar gewisse Beeinträchtigungen seien hinzunehmen, hatte das Gericht bereits gesagt. Die Vermieterin muss nachweisen, dass der Qualm die Gesundheit der übrigen Menschen im Haus gefährdet hat. Schadstoffmessungen gibt es aber nicht.
Mit dem Rauchen aufhören: „Was soll das bringen?“
Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit 2013: Zunächst hatte das Amtsgericht den fristlosen Rauswurf des Rentners aus seiner Mietwohnung bestätigt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers, hieß es zur Begründung.
Im Juni 2014 musste Adolfs die nächste Schlappe verdauen: Auch das Landgericht schlug sich auf die Seite der Vermieterin. Im Februar 2015 kam die Wende: Der BGH hob das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an. Die Vorinstanzen hätten sich nicht um eine umfangreiche Beweisaufnahme drücken dürfen. Bei der Neuauflage am Landgericht konnte Witwer Adolfs schließlich zahlreiche Zeugen aufbieten, die ihn in der fraglichen Zeit in seiner Wohnung besucht hatten und von frischer Luft berichteten. Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve weist daraufhin, dass der Urteilsspruch heute noch nicht das Ende des Rechtsstreits bedeuten muss. Beide Seiten könnten erneut beim Bundesgerichtshof vorstellig werden.
Mit dem Rauchen will Adolfs auf seine alten Tage jedenfalls nicht mehr aufhören. „Was soll das bringen?“, fragt er. Am Mittwoch wird er sich dann vielleicht sogar doch noch eine dicke Havanna als Sieges-Zigarre anzünden.