91-Jährige wirft Dieb aus ihrer Wohnung

Prozess am Landgericht: Ein notorischer Dieb verschafft sich in Haar gleich vier Mal Zugang zur Wohnung einer alten Frau. Die Beute ist gering, der Schrecken des Opfers umso größer.
John Schneider |
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Geständig: Der Dieb mit seiner Anwältin.
jot Geständig: Der Dieb mit seiner Anwältin.

München Ricarda K. (93, Name geändert) ist nicht geladen worden. Der Vorsitzende Richter Anton Winkler wollte der alten Dame wohl die Aufregung und die Erinnerung an ein paar schreckliche Monate im Herbst und Winter 2014/15 ersparen. Gleich vier Mal waren Diebe bei ihr in der Wohnung in Haar. Besser gesagt, immer derselbe Dieb.

Dieb Hans T. (Name geändert) ist 65 Jahre alt, leidet an einer leichten Intelligenzminderung und unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Da sie ihn deshalb für gefährlich hält, will die Staatsanwaltschaft den Mann dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen.

Das war geschehen: Im November 2014 stand der Mann plötzlich in der Wohnung der damals 91-Jährigen. Der 65-Jährige hatte sie wohl erfolgreich auf der Straße angebettelt und war ihr dann zu ihrer Doppelhaushälfte gefolgt.
Doch trotz ihres hohen Alters reagierte die Frau in dieser Situation geistesgegenwärtig. Es gelang ihr, den verblüfften Eindringling wieder aus der Wohnung zu schieben.

Der Dieb kommt immer wieder

Doch Hans T. kam wieder. Laut Antragsschrift drang er am 22. November 2014 – möglicherweise durch eine unverschlossene Tür – erneut in das Haus der 91-Jährigen ein. Die überraschte ihn erneut. Der 65-Jährige hatte sich Bargeld (70 Euro) sowie Bankkarte und Ausweis aus einer Küchenschublade genommen.

Ricarda K. ertappte ihn auf frischer Tat und verlangte, dass er das Geld zurücklege. Doch Hans T. kümmerte sich nicht darum, sondern verschwand.

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Knappe zwei Wochen später war er erneut da. Diesmal war Ricarda K. nicht im Haus. Der Einbrecher schlug ein Seitenfenster im Erdgeschoss ein, rückte eine Mülltonne unter das Fenster und konnte so einsteigen. Hans T. berichtet im Prozess freimütig, dass er damals erneut etwa 80 bis 90 Euro mitgehen ließ.

Der Dieb ist schon vorbestraft

Einen vierten und letzten Versuch startete der gebürtige Mannheimer dann laut Antragsschrift am 6. März 2015. Doch weder die Terrassentür, noch die Seitenfenster ließen sich aufhebeln. Der verhinderte Einbrecher musste mit leeren Händen abziehen. Die Einbruchsversuche richteten jeweils etwa 500 Euro Schaden an.

Bei dem Versuch in ein anderes Wohnhaus in der Nähe einzubrechen, wurde Hans T. dann auf frischer Tat geschnappt. Seit Dezember 2015 ist der vielfach vorbestrafte Dieb in Haar untergebracht.

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Vor Gericht berichtet er über seine Kindheit, Richter Winkler begleitet die Erzählung mit Zitaten aus vergangenen Gutachten und Gerichtsurteilen. Demnach war Hans T. schon im Kindergarten verhaltensauffällig, fiel des Öfteren durch Aggressionen gegenüber anderen Kindern auf. In späteren Jahren wurde der berufslose Mann immer wieder straffällig.

Und sein Opfer? Die Nichte von Ricarda K. berichtet vor Gericht, dass die zierliche, aber „sehr präsente Frau“ nach den Ereignissen nicht mehr dieselbe war. Die 93-Jährige lebt jetzt gegen ihren Wunsch im Heim. Ihr verändertes, unsicheres Verhalten nach den Vorfällen haben diesen Prozess beschleunigt, sagt die Nichte.   

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